Die richtige Rechtsform bei der Gründung

Neue Ratgeber-Folge


  • Kreis Olpe, 10.09.2020
  • Von Peter Vogelsang
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    Peter Vogelsang

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Kreis Olpe. Wer ein Unternehmen in Deutschland gründen möchte, hat die Auswahl zwischen vielen verschiedenen Rechtsformen. Darum geht es im aktuellen Beitrag unserer LokalPlus-Serie „Ratgeber Steuern“ in Kooperation mit der Kanzlei Neu Heimeroth und Partner. Rechtsanwalt Peter Vogelsang erklärt die Rechtslage.


Will der Unternehmer seine persönliche Haftung begrenzen, kommt für kleinere Unternehmen meist nur die GmbH und die GmbH & Co. KG in Frage. Möchte man sein Unternehmen als Personengesellschaft betreiben und in den Genuss der Haftungsbeschränkung kommen, benötigt man zwei Unternehmen, eine Kommanditgesellschaft und eine GmbH.

Die GmbH übernimmt bei der Kommanditgesellschaft die Rolle des Komplementärs (Vollhafter). Zwei Gesellschaften verursachen höhere Verwaltungskosten für die Gründung und die laufende Verwaltung (IHK-Beitrag, Buchhaltung, Steuerberatung).

Da die unternehmerische Tätigkeit bei der GmbH & Co. KG von einer Personengesellschaft ausgeübt wird, bestehen geringere formelle Anforderungen, da der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft weder notariell beurkundet noch im Handelsregister veröffentlicht wird. Auch der Verkauf von Gesellschaftsanteilen bedarf im Gegensatz zu GmbH-Geschäftsanteilen nicht der notariellen Beurkundung.
GmbH wird als eigenes Steuersubjekt behandelt
Hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung wird die GmbH als eigenes Steuersubjekt behandelt, während bei der Personengesellschaft das Unternehmensergebnis direkt den Gesellschaftern zugewiesen wird. Während bei der GmbH vertragliche Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern grundsätzlich anerkannt werden und durch entsprechende Vergütungen von der GmbH an den Gesellschafter der Gewinn der Gesellschaft reduziert werden kann, ist die Personengesellschaft auch in dieser Hinsicht transparent, d.h. Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter haben keine Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis.

Da nicht nur der Gewinn der Personengesellschaft direkt den Gesellschaftern zugewiesen wird, sondern auch der Verlust, kann die Möglichkeit, Verluste aus der Beteiligung an einer GmbH & Co. KG mit anderen Einkünften zu verrechnen, gerade in der Anfangsphase der unternehmerischen Tätigkeit von Vorteil sein.
Richtige Rechtsform sollte gut überlegt sein
Neben den ertragsteuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Unterschieden sind auch noch Fragen der Finanzierung, Vererbung und Veräußerungsmöglichkeit für die Rechtsformwahl von Bedeutung. Da ein späterer Rechtsformwechsel eines Unternehmens mit einem großen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden ist, sollte die richtige Rechtsform vor Gründung einer Gesellschaft gut überlegt sein.

Somit ist eine individuelle Beratung für die richtige Rechtsformwahl aufgrund unterschiedlicher Aspekte ein Grundstein für einen gelungenen Unternehmensstart.
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