In den Krankenhäusern in Olpe und Altenhundem sind Besuche wieder möglich

Lockerungen bei Katholischer Hospitalgesellschaft


Im Martinus-Hospital in Olpe sind Patientenbesuche wieder möglich. von Nils Dinkel
Im Martinus-Hospital in Olpe sind Patientenbesuche wieder möglich. © Nils Dinkel

Olpe/Altenhundem. Die Katholische Hospitalgesellschaft lockert ab Mittwoch, 9. Juni, die stark eingeschränkten Besucherregeln. Dann sind Patientenbesuche unter strengen Auflagen wieder möglich.


„Wir wissen, dass die vergangenen Monate für uns alle nicht leicht waren. Damit meine ich nicht nur die Mitarbeitenden der Krankenhäuser, die mitunter an ihre Belastungsgrenzen gestoßen sind, sondern ebenso unsere Patienten, die ihre Angehörigen nicht sehen konnten“ erklärt Dr. Gereon Blum, Geschäftsführer der Katholischen Hospitalgesellschaft.

Da sich die pandemische Situation auch in den Krankenhäusern entspannt, sind jetzt Lockerungen bei den Besuchsregelungen möglich..

Die Regeln im Überblick:
  • Besucher benötigen den Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis einer offiziellen Teststelle, der nicht älter ist als 24 Stunden ist, einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz oder den Nachweis eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate alt ist
  • Besuche sind ab dem 3. Tag der stationären Aufnahme möglich, bei kürzerer Verweildauer im Krankenhaus muss auf Besuche verzichtet werden
  • Jeder Patient darf einen Besucher pro Tag empfangen
  • Auf dem Zimmer darf sich jeweils nur eine Besuchsperson aufhalten – es muss also unter Umständen mit Wartezeit gerechnet werden
  • Die Besuche sollten möglichst kurzgehalten werden und die Dauer von einer Stunde nicht überschreiten
  • Im gesamten Krankenhaus sind die AHA-Regeln einzuhalten, auch zwischen Besuchern und Patienten
  • Im Krankenhaus gilt FFP2-Masken-Pflicht
  • Zudem müssen alle Besucher des Krankenhauses einen Screeningbogen auf etwaige Symptome einer Covid-19-Infektion ausfüllen.
  • Ambulante Patienten der Notfallambulanzen, der ärztlichen Sprechstunden im Krankenhaus sowie der MVZ-Praxen bestätigen schriftlich ihre Symtomfreiheit mittels Screeningformular, welches im Vorfeld unter www.hospitalgesellschaft.com zum Download bereitsteht.
  • Begleitpersonen ambulanter Patienten sind wieder zulässig.
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