Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen in NRW

Gebauer: „Strenges Konzept“


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Schüler der weiterführenden Schulen, wie etwa der Sekundarschule Hundem-Lenne, müssen auch am Sitzplatz eine Mund-/Nasen-Bedeckung tragen. von Nils Dinkel
Schüler der weiterführenden Schulen, wie etwa der Sekundarschule Hundem-Lenne, müssen auch am Sitzplatz eine Mund-/Nasen-Bedeckung tragen. © Nils Dinkel

Düsseldorf/Kreis Olpe. Die Schüler der weiterführenden Schulen im Kreis Olpe dürfen nach den Sommerferien ab Mittwoch, 12. August, zum Präsenzunterricht zurückkehren. Allerdings mit Masken - auch während des Unterrichts. Das hat Schulministerin Yvonne Gebauer am Montagnachmittag, 3. August, in einer Pressekonferenz bekannt gegeben.


Die Maskenpflicht für Schüler gilt erst einmal bis zum 31. August. Man wolle das Infektionsgeschehen in dieser Zeit beobachten und die Rückmeldungen aus den Schulen abwarten, so Gebauer. „Dann wird die Situation neu bewertet.“ Auch für Lehrer, die den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können, gilt die Maskenpflicht.
Wenige Ausnahmen
Eine Schule kann vom Tragen der Bedeckung zeitweise für bestimmte Zwecke wie Prüfungen absehen, wenn der Mindestabstand gewährleistet ist. Ausnahmen für das Nichttragen einer Maske können etwa aus medizinischer Sicht erfolgen. In den Klassenräumen soll mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden. Zu dokumentieren ist auch die Anwesenheit. Die Unterlagen sind vier Wochen aufzubewahren.
Distanzunterricht wird bewertet
Es gebe, so Gebauer, keine dauerhafte Alternative zum Präsenzunterricht. Distanzunterricht solle die Ausnahme sein, etwa bei Verdachtsfällen oder wenn es organisatorisch nicht anders möglich ist. Potentieller Distanzunterricht, der möglichst in digitaler Form stattfinden soll, soll in die Bewertung der Schüler einfließen.
Zahlen machen acht- und sorgsam
Gebauer selbst nannte die Vorgaben ein „strenges Konzept“, sieht aber derzeit keine Alternativen: „Wenn wir das aktuelle Infektionsgeschehen beobachten, dann machen uns die Zahlen in NRW acht- und sorgsam“, so die Schulministerin. Daher habe man sich für die Maskenpflicht im Unterricht entschieden.

Ob andere Bundesländer diesen Weg gehen, konnte Gebauer nicht beantworten: „Ich weiß, dass es in Berlin, Baden-Württemberg und Bayern Ankündigungen dazu gab.“ Was dort tatsächlich umgesetzt werde, könne sie nicht beantworten.
Keine Klassenfahrten ins Ausland
Klassenfahrten ins Ausland bleiben bis zu den Herbstferien verboten. Im Inland sind sie möglich. Eine weitere Ankündigung betrifft die Abiturienten 2021: Ihre Prüfungen werden neun Tage nach hinten verlegt, so dass man laut Gebauer noch im Zentral-Abi-Pool bleibe, aber neun Tage mehr Zeit habe.

Bei einem eventuellen Corona-Ausbruch an einer Schule seien auch Schulschließungen denkbar, so Gebauer weiter: „Die Entscheidung darüber ist aber Aufgabe der örtlichen Gesundheitsbehörden.“ Lehrer – wie auch Erzieher – können alle zwei Wochen auf Corona getestet werden. Für Schüler ist diese Kontrolle nicht vorgesehen. Gebauer: „Wir haben in NRW 2,5 Millionen Schüler. Sollte an einer Schule ein positiver Fall auftreten, wird die Schülerschaft dann großflächig getestet.“
Grundschulen: Unterricht ohne Maske
Übrigens: Für Grundschüler gilt die Maskenpflicht im Unterricht nicht. Die Erst- bis Viertklässler sollen lediglich im Schulgebäude und auf dem Gelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
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