Schon mal was von einer Ortsfahrt gehört?

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  • Kreis Olpe, 11.09.2021
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  • Von Christine Schmidt
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 von Sarah Menn
© Sarah Menn


Es ist schon eine Weile her, aber bis heute nicht vergessen. Meine Freundin hatte damals ihren Führerschein noch nicht lange. Ein Örtchen weiter saßen wir auf einem Geburtstag. Sie wollte die Fahrerin machen, super.

Als Dorfkind kennt man es: Zwei oder drei Bier getrunken – ob ich wohl jetzt noch fahren darf? „Ach, ist doch nur eine Ortsfahrt“, hört man dann aus der Runde. Nach dem Prinzip: Wenn es doch nur einen Ort weiter ist, darf es auch ein Bier mehr sein. Natürlich nicht!

Die Ironie dahinter hatte meine Freundin dann irgendwie nicht so richtig erkannt. „Wolltest du nicht heute Abend fahren?“, fragten wir, als irgendwann das fünfte Bier aufgemacht wurde. „Ja, ist doch eine Ortsfahrt“, sagte sie ganz sicher und nahm noch einen großen Schluck.

Unsere Augen wurden größer. Meinte sie das ernst? „Ihr sagt doch immer ‚Ist nur eine Ortsfahrt‘‘“, guckte sie etwas verwirrt in die Runde. „Darf man das etwa nicht?“

Die Tränen liefen vor Lachen. Die Vorstellung im Kopf war amüsant: Von der Polizei angehalten, dreht sie das Fenster runter. „Haben Sie getrunken?“ - „Ja, aber ich mache nur eine Ortsfahrt“, sagt sie ganz selbstverständlich. „Ach sooooo, ja dann ist das kein Problem, Sie haben es ja nicht weit. Gute Weiterfahrt - mit 1,4 Promille.“

Also: Lieber für einen Abholservice sorgen und das Auto stehen lassen, dann darf auch ein Bierchen mehr getrunken werden. Denn Ortsfahrten mit Alkohol im Blut sind natürlich nicht erlaubt, auch nicht im hintersten Dorf.

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