Lennestädter Kindergärten und Schulen haben Kinderrechte im Blick

Großer Aktionstag am Mittwoch, 20. November


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Die Rechte der Kinder stehen beim Aktionstag am Mittwoch, 20. November, im Mittelpunkt. von Symbol Kerstin Sauer
Die Rechte der Kinder stehen beim Aktionstag am Mittwoch, 20. November, im Mittelpunkt. © Symbol Kerstin Sauer

Lennestadt. Am 20. November 2019 jährt sich die Unterzeichnung der UN-Kinderrechts-Konvention zum 30. Mal. Sie wird von vielen Ländern der Erde mitgetragen und ist in der Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1992 in Kraft getreten. Mit einer gemeinsamen Aktion möchten die Bildungseinrichtungen der Stadt Lennestadt auf die Kinderrechte und deren Bedeutung aufmerksam machen. Das Motto: „Lennestädter Kinder erheben ihre Hände für ihre Rechte“.


Die Kindergärten gestalten mit den Kindern Handabdrücke, die am Mittwoch, 20. November, um 10.30 Uhr am Vorplatz des Rathauses und an den Standorten der Einrichtungen aufgehängt werden. Die Grundschulen gestalten Plakate und Schilder mit den zehn bedeutendsten Kinderrechten.
Kreativ-Wettbewerg
Die weiterführenden Schulen rufen einen Kreativwettbewerb zu den Kinderrechten aus. Die besten Werke werden mit Geldpreisen belohnt und ausgestellt.

Bürgermeister Stefan Hundt, der Leiter des Schulamtes Thomas Meier, der Vorsitzende des AK Integration Nedim Kalembasi, Kinder, Erzieherinnen und Lehrer der Grundschulen werden am Mittwoch, 20. November, um 10.30 Uhr die Aktion vor dem Rathaus starten und auf die Rechte der Kinder aufmerksam machen.

Mitgestaltet wird der Vormittag vom Schulchor der St.-Agatha-Schule Altenhundem. Martina Beckmann vom Familienzentrum St. Marien wird eine Erklärung zu den Kinderrechten vorlesen. Rebecca Friesekothen, Leiterin der Oene-Elspe-Tal-Schule, gibt einen Ausblick auf das kommende Jahr.
Projekt über mehrere Monate
In den nächsten Monaten werden alle Einrichtungen mit den Kindern über ihre Rechte sprechen. Außerdem werden in dem Zusammenhang von Kindern, Eltern und den Pädagogen die jeweiligen Pädagogischen Konzeptionen und Regularien dahingehend überprüft, ob sie Kinderrechtskonform sind und wie sie ggf. verbessert umgesetzt werden können. Am Ende des Projektes sollen die Ergebnisse im Rathaus vorgestellt werden.
Die Bildungseinrichtungen in Lennestadt:
Kindergärten in Trägerschaft der Kath Kits gGmbH Olpe:
  • Kindergarten und Familienzentrum St. Marien
  • Kindergarten St. Josef Saalhausen
  • Kindergarten und Familienzentrum St. Bartholomäus Meggen
  • Kindergarten St. Agatha Maumke
  • Kindergarten St. Barbara Halberbracht
  • Kindergarten und Familienzentrum Die Arche Elspe
  • Kindergarten St. Burchard Oedingen
  • Kindergarten und Familienzentrum St. Nikolaus Grevenbrück
  • Kindergarten St. Agatha Bilstein
Kindergärten in Trägerschaft von Elternvereinen:
  • Kindergarten und Familienzentrum Schatzkiste Altenhundem
  • Kindergarten Regenbogenland Oberelspe
  • Kindergarten Zauberwald Langenei
  • Kindergarten Lummerland Elspe
  • Kindergarten Ratz und Rübe Grevenbrück
  • Kindergarten Flohkiste Kirchveischede
Kindergarten in Trägerschaft der Caritas:

  • Caritas AufWind Kindergarten Meggen
Die Grundschulen der Stadt Lennestadt:
  • Marienschule Saalhausen
  • St. Agatha Grundschulverbund Altenhundem und Bilstein
  • Franziskus Grundschule Meggen und Maumke
  • Grundschulverbund Elspe und Oedingen
  • Grundschule Grevenbrück
Die weiterführenden Schulen der Stadt Lennestadt:
  • Gymnasium Maria Königin
  • Städtisches Gymnasium
  • Sekundarschule Meggen
  • Realschule Grevenbrück
  • Janusz Korczak Schule für Lernen und emotionale und soziale Entwicklung
Folgende Kinderrechte haben sich Kindergärten und Grundschulen ausgewählt:
  1. Das Recht auf Gleichheit
  2. Das Recht auf Gesundheit und entsprechende Vorsorge
  3. Das Recht auf Bildung und Chancengleichheit
  4. Das Recht auf Spiel und Freizeit
  5. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
  6. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
  7. Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
  8. Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  9. Das Recht auf elterliche Fürsorge
  10. Das Recht auf die besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
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