Antrag auf Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

Sonderregelung endet


 von Patricia Korn
© Patricia Korn

Kreis Olpe. Der Gesetzgeber hatte im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Eine dieser Sonderregelungen endet am 30. August.


Während der Corona-Pandemie mussten keinen Weiterbewilligungsanträge auf Arbeitslosengeld II gestellt werden. Diese Regelung läuft bald aus. Jobcenter verschicken deshalb seit Montag, 20. Juli, 2020 Schreiben an alle Kunden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig in den Jobcentern eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Bis September vereinfachte Vermögensprüfung
Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30. September. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es „erheblich“ ist. „Erheblich“ ist ein Vermögen, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennen Jobcenter in der vollen Höhe an.

Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober gestellt werden, gelten die bekannten Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter bei den Kunden an.
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