BARMER-Geschäftsstelle Olpe aus baulichen Gründen geschlossen
Update: Immobilienbesitzer nehmen Stellung
- Olpe, 30.06.2025
- Gesundheit & Medizin
Olpe. Die BARMER in Olpe muss sich kurzfristig neu aufstellen. Wegen baulicher Schwierigkeiten in der Immobilie an der Kurfürst Heinrich-Straße 13 musste die Krankenkasse ihre Geschäftsstelle mit sofortiger Wirkung schließen.




Vor einigen Tagen habe ein Gutachten ergeben, dass die Umstände sowohl den Mitarbeitern als auch den Kunden nicht mehr zuzumuten seien, berichtet Ingo Himmel, Leiter der Kundenbetreuung in der Region. „Wir bedauern dies ausdrücklich, aber es blieb uns nichts anderes übrig, als den Mietvertrag zu kündigen.
Die acht Mitarbeiter sind vorübergehend an den BARMER-Standorten in Gummersbach und Siegen tätig. „Von dort aus kümmern sie sich weiterhin um die Anliegen unserer Versicherten im Kreis Olpe“, so Himmel.

Trotz des seit einigen Jahren deutlichen Anstiegs in der digitalen Kundenbetreuung möchte die Krankenkasse in Olpe mit einer Geschäftsstelle vor Ort bleiben. „Wir suchen mit Hochdruck nach neuen Räumlichkeiten“, berichtet Ingo Himmel.
Die Immobilie befindet sich im Besitz der in Olpe ansässigen GL Vermögensverwaltungsgesellschaft. Sie ließ LokalPlus am Montag, 30. Juni, durch ihren Rechtsanwalt mitteilen: „Feuchtigkeit ist nur in einem ca. ¼-Teilbereich des Untergeschosses aufgetreten, wo die Mieterin (Krankenkasse BARMER, Anm. d. Red.) nur Akten gelagert hat. Die Mandantin hat sich unverzüglich und intensiv immer darum bemüht, die Ursache der Feuchtigkeit herauszufinden und den Mangel zu beheben. Es hat sich leider herausgestellt, dass die richtige Ursache zunächst nicht gefunden werden konnte.“

Ein Gutachten habe vor wenigen Wochen ergeben, dass die Feuchtigkeit vom erdgebundenen Außenbereich eintritt. In Kürze soll der betroffene Bereich freigelegt und der Mangel behoben werden.

Die Zentrale der BARMER habe ohne Ankündigung mit Schreiben vom 17. Juni fristlos, vorsorglich fristgerecht zum 31. Dezember 2025, gekündigt. Die Eigentümer hätten die fristlose Kündigung zurückgewiesen und bestehen auf der vertragsgerechten Erfüllung des Mietverhältnisses.

Der Anwalt schreibt weiter: „Die überraschende fristlose Kündigung nach beiderseitigem Schriftverkehr seit letztem Jahr lässt vermuten, dass es seitens der Mieterin andere Beweggründe gibt, den Standort Olpe aufzugeben oder zu ändern. Jedenfalls trifft es nicht zu, dass eine „Zumutung“ für Mitarbeiter und Kunden vorliegt.“ Zudem sei die Miete für den Untergeschossbereich sehr gering und bis zur Behebung des Mangels erlassen.
