Naturschutzinitiative stoppt Windkraftausbau in Rehringhausen

OVG Münster verkündet Eilbeschluss


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 von Symbolbild – Archiv NI
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Rehringhausen/Münster. Erfolg für den Umweltverband Naturschutzinitiative (NI): Das Oberverwaltungsgericht Münster gibt ihrem Widerspruch gegen die Genehmigung von zwei Windkrafträdern in Rehringhausen statt. Die Planungen der Fa. SL Windenergie GmbH und der Genehmigungsbehörde werden aufgeschoben.


„Der Versuch der Fa. SL Windenergie GmbH und der Genehmigungsbehörde, sich einfach über geltendes Recht hinwegzusetzen ist damit gescheitert“, kommentiert Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender der NI, den obergerichtlichen Beschluss.

Die im vergangenen Dezember vom Landrat des Kreises Olpe erteilte Genehmigung der Windräder mit einer Gesamthöhe von jeweils circa 230 Metern über Geländeoberkante ist nach der Begründung der Eilentscheidung voraussichtlich rechtswidrig.

Kreis verstößt gegen Landesrecht

Denn der Kreis habe die im Vergleich zu den vorhandenen Windrädern doppelt so hohe Anlagen genehmigt, obwohl sie näher als 1.000 Meter zur Wohnbebauung errichtet und betrieben werden sollen.

Dies verstoße gegen das Landesrecht, wonach eine Unterschreitung des Mindestabstands ausnahmsweise nur möglich sei, wenn die Windräder in einer im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationszone für die Windenergie errichtet werden sollen.

Der Kreis habe zu Unrecht damit argumentiert, dass eine solche Konzentrationszone existiere. Es sei „offensichtlich“ - so das OVG Münster -, dass der Flächennutzungsplan wegen einer fehlerhaften Bekanntmachung der Konzentrationsplanung nie in Kraft getreten sei und es deshalb im gesamten Stadtgebiet von Olpe auch keine wirksame Konzentrationszone für WEA gebe.

Flächennutzungsplan: VG Arnsberg stellte Unwirksamkeit bereits 2020 fest

„Das hat der Kreis Olpe bei Erteilung der Genehmigung offensichtlich bewusst ignoriert, um der SL Windenergie GmbH trotzdem das Repowering zu ermöglichen. Denn vom Verwaltungsgericht Arnsberg ist die Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans schon im Jahr 2020 festgestellt worden“, so Harry Neumann.

Ausgerechnet zwei Windenergie-Projektierer haben damals erfolgreich gegen ablehnende Bescheide des Kreises geklagt. Die Ablehnung hatte der Kreis Olpe auf die Darstellungen von Konzentrationsflächen an anderer Stelle im Flächennutzungsplan gestützt. Letztlich habe die SL Windenergie GmbH das Scheitern des Repowerinsg also den früheren Klagen der eigenen Branche zu verdanken, merkt der NI-Vorsitzende hierzu an.

Lebensräume für Menschen und Tiere erhalten

Zum weiteren Verfahren erklärt die NI, dass der Kreis Olpe angesichts der Klarheit der Begründung des OVG-Beschlusses nunmehr ihrem Widerspruch abhelfen und die Genehmigung aufheben müsse.

Der Umweltverband Naturschutzinitiative (NI) e.V. sieht sich durch den Beschluss in der konsequenten Verfolgung ihrer satzungsmäßigen Ziele bestätigt, unter anderem Lebensräume für Menschen und Tiere zu erhalten und zu entwickeln und schützenswerte Landschaften von baulichen Anlagen jeglicher Art freizuhalten.

Das Sauerland mit seinen schützenswerten Landschaftsräumen rücke immer stärker in den Fokus der Windindustrie. Deshalb beabsichtige die NI, die viele Mitglieder im Sauerland hat, hier auch eine eigene Regionalgruppe zu gründen.

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