„Olper Hütte“: Pyramis verklagt Kritiker Pape und gewinnt vor Gericht

Gescheiterte Genossenschaft


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Justiz, Gericht, Urteil (Symbolfoto) von Pixabay.com
Justiz, Gericht, Urteil (Symbolfoto) © Pixabay.com

Olpe. Die Genossenschaft „Olper Hütte“, die in der Kreisstadt bezahlbaren Wohnraum schaffen wollte, ist bekanntlich Ende 2024 gescheitert. An der Arbeit der Pyramis Immobilien Entwicklungs GmbH (Telgte), die neben der Kreisstadt Olpe und der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden einer der drei Genossen der „Olper Hütte“ war, hatte es nicht nur aus den Reihen der Politik oft Kritik gegeben. Auch der Geschäftsmann Christoph Pape (Frankfurt/Olpe) hatte die Firma Pyramis immer wieder scharf kritisiert. Das hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel.


Denn Pyramis zog vor das Landgericht Frankfurt am Main und verklagte Christoph Pape wegen Rufschädigung. Jetzt liegt das Urteil vor – und das fällt eindeutig aus. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt entschied am 5. Juni 2026, dass zahlreiche von Pape verbreitete Aussagen im Zusammenhang mit dem Wohnprojekt „Olper Hütte“ wettbewerbswidrig sind und unterlassen werden müssen. Ansonsten drohen ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

„Geschäftliche Eigeninteressen“

Das Unternehmen Pyramis, das zur Kirchner-Gruppe gehört und zu deren Beraterteam der frühere Olper Landrat Frank Beckehoff zählt, nahm zu dem Urteil am Mittwoch, 10. Juni, in einer Pressemitteilung Stellung. Darin heißt es unter anderem:

„Das Urteil legt offen, dass Papes Agieren nicht von gemeinnütziger Bürgersorge, sondern von erheblichen geschäftlichen Eigeninteressen getragen war. Ein Kern des Verfahrens lag in der Frage, ob Pape als bloße Privatperson oder als wirtschaftlich agierender Marktteilnehmer gehandelt hat. Das Landgericht Frankfurt stellte fest, dass es sich bei den Aktivitäten des Beklagten um geschäftliche Handlungen handelt.

„Konkretes Konkurrenzverhältnis“

Pape ist seit mehr als 30 Jahren im Immobilienbereich aktiv und fungiert als Geschäftsführer mehrerer Immobiliengesellschaften. Die Motivation hinter seiner Kampagne lässt sich auf ein konkretes Konkurrenzverhältnis zurückführen: Im Frühjahr 2022 bewarben sich sowohl die Pyramis GmbH als auch Pape selbst bei der Stadt Olpe für das Projekt „Olper Hütte“. Nachdem sich der Stadtrat gegen sein Konzept und für ein Genossenschaftsmodell mit Pyramis entschieden hatte, begann Pape seine aggressive Kampagne.“

In der Erklärung von Pyramis heißt es weiter: „Papes Vorgehen war strategisch darauf ausgerichtet, die Marktposition von Pyramis nachhaltig zu schwächen und das Vertrauen potenzieller Partner in anderen Kommunen zu erschüttern. Er verschickte am 16. Februar 2025 gezielte Warn-Mails an den Bürgermeister der Stadt Warburg, die Pressestelle des Kreises Höxter sowie weitere Kommunalpolitiker. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt Warburg beschlossen, ebenfalls ein Wohnbauprojekt mit Pyramis zu realisieren.

Mitbewerber statt Privatbürger

In diesen Schreiben stellte sich Pape gezielt als Investor dar, um seinen Behauptungen Gewicht zu verleihen. Das Landgericht bewertete dies als wettbewerbsrechtlichen Bumerang: Wer sich als fachkundiger Mitbewerber inszeniert, kann sich nicht darauf berufen, lediglich als Privatbürger zu handeln.“

Nach Pyramis-Angaben hat das Gericht Papes Versuch, seine Interventionen als legitimen Beitrag zu einer politischen Debatte darzustellen, eine Absage erteilt: „Seine Abwertungen zielten darauf ab, die Marktposition von Pyramis zu schwächen und eigene Vorteile im Markt zu generieren. Seine Berufung auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit verfängt im gewerblichen Kontext nicht.“

Das Landgericht wies Papes eigene Widerklage ab. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 50.000 Euro festgesetzt. (AZ 2-03 O 83/26)

Pape will Berufung einlegen

„Ich werde das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main nicht akzeptieren und fristgerecht Berufung beim Oberlandesgericht einlegen“, kündigte Christoph Pape an. „Meine Anwälte prüfen das Urteil derzeit im Detail. Nach einer ersten Einschätzung halten diese und ich die Entscheidung für rechtlich mehr als fragwürdig.“

Das Gericht habe seine Äußerungen nicht hinreichend einzeln geprüft und bewertet, sondern pauschal als unzulässig eingestuft, teilte Pape mit. „Das Gericht hat sich nach meiner Auffassung mit der Frage, ob meine umfassend recherchierte Kritik auf einem tatsächlichen Hintergrund beruht, nicht ausreichend auseinandergesetzt. Auch die wettbewerbsrechtliche Einordnung erachte ich als falsch.“

Deshalb wolle er diese und weitere Punkte im Berufungsverfahren klären lassen. Zu weiteren Einzelheiten will sich Pape mit Blick auf das laufende Verfahren derzeit nicht äußern.

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