Die neue Aktivrente im Überblick

Wer von dem neuen Aktivrentengesetz profitieren kann


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Kreis Olpe. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) vom 22. Dezember 2025 ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Ziel der Regelung ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu motivieren, weiterhin erwerbstätig zu bleiben. Die Motivation dabei soll durch die steuerliche Begünstigung dieser Tätigkeit erreicht werden.


Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Die Steuerbefreiungsvorschrift der sogenannten Aktivrente ist im § 3 Nr. 21 EStG geregelt und stellt eine gezielte Entlastung von Arbeitslohn dar.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Aktivrente sind zum einen das Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese beträgt in der Regel 67 Jahre. Für Geburtsjahrgänge vor 1964 gilt eine niedrigere Altersgrenze. Wichtig zu wissen ist, dass für die Steuerfreiheit ein bloßer Rentenbezug zum Beispiel aufgrund einer vorgezogenen Altersrente nicht ausreichend ist.

Maximal 2.000 Euro steuerfrei im Monat

Weitere Voraussetzung ist zum anderen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Arbeitnehmer muss dem Grunde nach der Rentenversicherung unterliegen. Damit sind insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, Minijobber oder Beamte nicht begünstigt. Auch andere Tätigkeiten, die zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft führen, sind von der Begünstigung ausgenommen.

Ein älterer Mann arbeitet an einer Maschine (Symbolbild, KI-generiert). von Bing-Copilot - mit KI erstellt
Ein älterer Mann arbeitet an einer Maschine (Symbolbild, KI-generiert). © Bing-Copilot - mit KI erstellt

Steuerfrei verdient werden können höchstens 2.000 Euro monatlich. Somit ist eine Steuerbefreiung der Einnahmen von bis zu insgesamt 24.000 Euro im Jahr möglich. Dabei ist ein Übertrag von in einzelnen Monaten nicht ausgeschöpftem steuerfreien Arbeitslohn auf zukünftige Monate ebenso wenig möglich wie ein Rücktrag auf vorherige Monate.

Die Steuerfreistellung erfolgt bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren und führt damit zu einem spürbar höheren Nettolohn. Außerdem darf der Freibetrag nur einmal gewährt werden. Das bedeutet, dass bei mehreren Dienstverhältnissen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich bestätigen muss, dass die Steuerbefreiung nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird.

Abgaben müssen auch weiterhin gezahlt werden

Bei der Regelung zur neuen Aktivrente handelt es sich ausschließlich um eine Regelung zur steuerlichen Begünstigung. Eine Beitragspflicht in der Sozialversicherung bleibt davon unberührt. Auch weiterhin fallen Sozialabgaben an.

Der Arbeitnehmer hat in der Regel auch weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Auch der Arbeitgeber muss die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten, auch wenn der Arbeitnehmer bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Rente bezieht.

Symbolfoto Geld, Finanzen von Pixabay.com
Symbolfoto Geld, Finanzen © Pixabay.com

Die Aktivrente zielt also darauf ab, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch einen monatlichen Steuerfreibetrag zu einer freiwilligen Weiterbeschäftigung auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu motivieren. Zentrale Ziele der neuen Regelung sind die Bekämpfung des Fachkräftemangels, die Sicherung von Erfahrungswissen, die Entlastung der Sozialkassen und die Stärkung des Wirtschaftswachstums.

Es bleibt wohl abzuwarten, ob allein die Regelung zur Steuerbefreiung ausreicht, um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten oder auch ihre Rückkehr in die Beschäftigung zu fördern, um so die gewünschten politischen Ziele zu erreichen.

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