Was Unternehmer über die Wirtschafts-Identifikationsnummer wissen sollten

Zuteilung der zusätzlichen ID-Nummern beginnt diesen Monat


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Kreis Olpe. Die Abgabe der jährlichen Steuererklärungen erfolgt unter einer Steuer-Nummer, darüber hinaus ist seit 2008 für natürliche Personen eine Steuer-Identifikationsnummer vorhanden. Wer unternehmerisch grenzüberschreitend in der Europäischen Union tätig ist, benötigt eine Umsatzsteuer-ID-Nr. Nun kommt eine weitere Nummer hinzu: die Wirtschafts-Identifikationsnummer.


Diese Nummer hat lange auf sich warten lassen, denn der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2003 mit § 139c der Abgabenordung (AO) die Grundlage hierfür geschaffen. Doch erst jetzt wird jedem wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-ID-Nr. zugeteilt. Die Zuteilung der Nummer beginnt noch im Laufe dieses Jahres.

Wirtschaftlich tätig können natürliche Personen, juristische Personen (zum Beispiel eingetragene Vereine, Kapitalgesellschaften (AG/GmbH)) und Personenvereinigungen (z.B. OHG, KG, GbR) sein. Die Wirtschafts-ID-Nr. hat das Ziel, jede wirtschaftlich tätige natürliche Person, jede juristische Person und jede Personenvereinigung eindeutig für das Besteuerungsverfahren zu identifizieren, daher ist die Wirtschafts-ID-Nr. künftig bei der Kommunikation mit dem Finanzamt in den entsprechenden Dokumenten und Formularen neben der Steuer-Nr. anzugeben.

Symbolfoto von Pixabay.com
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Darüber hinaus dient die Wirtschafts-ID-Nr. auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für das Unternehmensdatenregister. Das Unternehmensdatenregister ist ein zentrales und ressortübergreifendes Vorhaben zur Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung.

Mittelfristiges Ziel ist es, die Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, indem über die Wirtschafts-ID-Nr. die Stammdaten der Unternehmen in andere Register einfach übernommen werden können. Mehrfachmeldungen der Unternehmensstammdaten an unterschiedliche Register werden somit vermieden. Langfristig soll somit die Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und den Finanzbehörden sowie anderen Behörden und den Behörden untereinander vereinfacht werden.

Aufbau der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-ID-Nr. ähnelt in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-ID-Nr. Sie setzt sich aus dem Kürzel DE und daran anschließend aus 9 Ziffern zusammen. Darauf folgen – getrennt durch einen Bindestrich – 5 weitere Ziffern, die der Unterscheidung einzelner Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten dienen. Sie beginnen mit „-00001“, auf diese Weise lassen sich einzelne Geschäftsfelder voneinander abgrenzen.

Beispiel:

Ein Unternehmer geht zwei verschiedenen wirtschaftlichen Tätigkeiten nach. Er betreibt eine Bäckerei und eine Frühstückspension. Somit erhält er zwei Wirtschafts-ID-Nummern, die beispielsweise DE123456789-00001 und DE123456789-00002 lauten können.

Jede Wirtschafts-Identifikationsnummer wird nur einmal vergeben.

Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-ID-Nr. wird auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und den wirtschaftlich Tätigen automatisch mitgeteilt. Eine Beantragung der Wirtschafts-ID-Nr. durch den wirtschaftlich Tätigen selbst ist nicht möglich.

Die Zuteilung der Wirtschafts-ID-Nr. erfolgt stufenweise wie folgt:

1) Allen wirtschaftlich Tätigen mit vorhandener USt-ID-Nr. wird mit Wirkung ab einem durch öffentliche Bekanntmachung festzulegenden Stichtag diese USt-ID-Nr. als Wirtschafts-ID-Nr. (mit den zusätzlichen 5 Ziffern) zugeteilt. Die Veröffentlichung des Stichtages erfolgt im Bundessteuerblatt I voraussichtlich im Oktober 2024.

2) Für wirtschaftlich Tätige ohne USt-ID-Nr., die bereits umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer sind, erfolgt die elektronische Mitteilung der Wirtschafts-ID-Nr. voraussichtlich ab November. Der wirtschaftlich Tätige ohne Berater muss hierfür über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen. Hat der Steuerpflichtige einen steuerlichen Berater mit entsprechender Bekanntgabevollmacht, erfolgt die Mitteilung an den steuerlichen Vertreter.

3) Den übrigen wirtschaftlich Tätigen wird eine Wirtschafts-ID-Nr. voraussichtlich ab dem III. Quartal 2025 elektronisch zugeteilt.

4) Bei Ausübung von mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten vergibt das BZSt ab dem I. Quartal 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale. Darüber werden die wirtschaftlich Tätigen und ihre Berater gesondert informiert. Bis dahin wird die Wirtschafts-ID-Nr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 vergeben.

Übergangsregelungen

Die Wirtschafts-ID-Nr. ist sozusagen eine Steuer-ID-Nr. für Einzelunternehmer, Freiberufler und Unternehmen. Sie ist zukünftig auf allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden verpflichtend als Identifizierungsmerkmal anzugeben. Dies gilt jedoch erst nach Abschluss der initialen Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummern. Solange die oben genannten Stufenzuteilung nicht abgeschlossen ist, ist die Angabe der Wirtschafts-ID-Nr. in den elektronischen Steuererklärungsvordrucken nicht verpflichtend.

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