Gemeinde Wenden sucht Jugendschöffen

Bewerbungen bis 10. März


  • Wenden, 01.02.2023
  • Verschiedenes , Politik , Blaulicht
Das Landgericht in Siegen. von Landgericht Siegen
Das Landgericht in Siegen. © Landgericht Siegen

Wenden. Für die kommende Amtsperiode 2024 bis 2028 benennt die Gemeinde Wenden dem Jugendhilfeausschuss Personen, die Interesse an einer Tätigkeit als Jugendschöffe beim Amtsgericht Olpe bzw. Landgericht Siegen haben. Interessierte Personen, die die Voraussetzungen für das Ehrenamt erfüllen, können sich bis Freitag, 10. März, bewerben.


Der Jugendhilfeausschuss stellt aus den benannten Personen Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen durch die Gerichte auf.

Das Schöffenamt ist ein unverzichtbares Element des demokratischen Rechtsstaates. Jugendschöffen fällen als ehrenamtliche Richter gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern das Urteil in Jugendstrafprozessen und entscheiden damit über Schuld und Strafe der Angeklagten.

Menschenkenntnis und Objektivität gefragt

Jugendschöffen sind an keine Weisungen gebunden, sondern ausschließlich dem Gesetz verpflichtet. Dafür sollte man vor allem Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung mitbringen. Eine spezielle Ausbildung ist hierfür nicht erforderlich. Für den Einsatz als Schöffe im Jugendbereich sollten Bewerber außerdem erzieherisch befähigt bzw. in der Jugendarbeit erfahren sein.

Für die mit der Ausübung dieses Ehrenamtes verbundenen Kosten werden Jugendschöffen entschädigt. Als Jugendhauptschöffe wird man voraussichtlich an etwa zwölf Sitzungstagen im Jahr eingesetzt. Sitzungen am Amtsgericht sind meist am gleichen Tag beendet, während sich Verhandlungen am Landgericht auf mehrere Tage oder Wochen erstrecken können. Zu Jahresbeginn erhalten Jugendschöffen in der Regel eine Übersicht über die bevorstehenden Termine des gesamten Jahres.

Wer kann Jugendschöffe werden?

Interessierte können sich bewerben, wenn sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • sich körperlich und geistig in der Lage fühlen, aktiv am Prozessgeschehen teilnehmen zu können
  • zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 zwischen 25 Jahre und 69 Jahre alt sein werden und gegenwärtig in der Gemeinde Wenden wohnen
  • nicht bereits zwei Wahlperioden in Folge als Schöffe tätig waren
  • kein Insolvenzverfahren eröffnet und zudem keine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben haben
  • weder Richter, Staatsanwalt, Notar, gerichtlicher Vollstreckungsbeamter, Polizeivollzugsbeamter, Religionsdiener, Strafvollzugsbeamter, Gerichtshelfer oder Mitglied der Landes- oder Bundesregierung sind, noch jemals hauptamtlich oder inoffiziell beim Staatssicherheitsdienst der DDR beschäftigt waren
  • zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden
  • und wenn gegen sie kein Ermittlungsverfahren anhängig ist, das zum Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter führen könnte


Personen, die Interesse an diesem Ehrenamt haben und die Voraussetzungen erfüllen, können das ausgefüllte Bewerbungsformular an folgende Adresse senden oder mailen:

Gemeinde Wenden, Fachdienst Bildung und Soziales, Maike Lembus, Hauptstraße 75, 57482 Wenden

E-Mail: m.lembus@wenden.de

Die Bewerbungen sollten bis spätestens Freitag, 10. März, bei der Gemeinde Wenden eingehen. Das Amtsgericht Olpe bzw. das Landgericht Siegen informiert ab Mitte Oktober die Bewerber, die gewählt wurden. Den Bewerbungsbogen findet man unter www.wenden.de.

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