Kardinal-Jaeger-Straße: Gemeinderat soll erneut beraten und entscheiden

CDU und UWG nehmen Stellung


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Straßenschild (Symbolfoto, KI-generiert) von Google Gemini - mit KI erstellt
Straßenschild (Symbolfoto, KI-generiert) © Google Gemini - mit KI erstellt

Wenden. Die mehrheitliche Entscheidung des Wendener Gemeinderates, die Kardinal-Jaeger-Straße in Hünsborn nicht umzubenennen, hat für viel Gesprächsstoff gesorgt. Dabei wurde deutlich, dass das Thema weit über die Gemeindegrenzen hinaus auf großes Interesse stößt. Jetzt sieht es so aus, dass die Angelegenheit den Rat noch einmal beschäftigen wird.


In einer gemeinsamen Erklärung haben die Fraktionsvorsitzenden Dr. Patrick Bredebach (CDU) und Thorsten Scheen (UWG) am Donnerstag, 16. Juli, mitgeteilt, dass der Gemeinderat nach dem Willen der beiden Fraktionen noch einmal über die Thematik diskutieren und entscheiden soll. Bredebach und Scheen schreiben:

„Im weiteren Verlauf hat sich auch die Betroffenenvertretung im Erzbistum Paderborn eindeutig für eine Umbenennung ausgesprochen. Der Stellungnahme messen wir als Interessenvertretung betroffener Menschen besonderes Gewicht bei.

„Verhalten aufs Schärfste zu verurteilen“

Für CDU und UWG steht außer Frage, dass das inzwischen wissenschaftlich aufgearbeitete Verhalten Kardinal Lorenz Jaegers im Zusammenhang mit dem Umgang mit sexuellem Missbrauch innerhalb der Katholischen Kirche auf das Schärfste zu verurteilen ist. Das Leid der Betroffenen verlangt unsere uneingeschränkte Solidarität.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für richtig, die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung des Rates zu setzen. Ziel ist es nicht, die bisherige Entscheidung des Rates in Frage zu stellen, sondern jedem Ratsmitglied Gelegenheit zu geben, seine Gewissensentscheidung unter Berücksichtigung der inzwischen hinzugekommenen Stellungnahmen und der öffentlichen Diskussion noch einmal zu überprüfen.

„Neue Gesichtspunkte einbeziehen“

Demokratie lebt nicht nur von der Verlässlichkeit ihrer Entscheidungen, sondern auch von der Bereitschaft, neue Gesichtspunkte ernsthaft in die eigene Entscheidungsfindung einzubeziehen. Wir halten es deshalb für richtig, dass der Rat diese Frage erneut berät und anschließend in freier Gewissensentscheidung erneut darüber abstimmt.

Ergänzend ist aus den in den vergangenen Tagen geführten Gesprächen der Eindruck entstanden, dass einzelne Ratsmitglieder ihre bisherige Haltung vor dem Hintergrund der inzwischen hinzugekommenen Erkenntnisse und Rückmeldungen noch einmal überdenken möchten.

Anderes Ergebnis möglich

Es bestehen daher aus unserer Sicht konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine erneute Beratung zu einem anderen Abstimmungsergebnis führen könnte. Gerade deshalb halten wir es für geboten, die Angelegenheit dem Rat erneut zur Entscheidung vorzulegen und jedem Ratsmitglied die Möglichkeit zu geben, seine Gewissensentscheidung auf der Grundlage der inzwischen erweiterten Informationslage erneut zu treffen.

Ob sich daraus eine andere Mehrheitsentscheidung ergibt, ist letztlich allein Sache des Rates und seiner freien Gewissensentscheidung.“

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