Straßenumbenennung gefordert: „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf!“

Leserbrief zur Kardinal-Jaeger-Straße


Symbolfoto Leserbrief von Grafik: Sophia Poggel
Symbolfoto Leserbrief © Grafik: Sophia Poggel

Wenden/Hünsborn. Der Ratsbeschluss zur Kardinal-Jaeger-Straße in Hünsborn sorgt bei Kristina und Ansgar Schneider aus Hünsborn für Bestürzung. In ihrem Leserbrief betonen sie:


„Geschichte muss konsequent aufgearbeitet werden. Das gelingt nicht mit einem Zusatzschild unter dem Namen eines Mannes, der nach der im März veröffentlichten Studie sexuellen Missbrauch an Kindern gedeckt und durch das Versetzen von Tätern mit ermöglicht hat. Straßen sind Ehrungen. Kardinal Jaeger hat sich eine solche Ehrung nicht verdient.

Wer Opferschutz ernst nimmt, muss das Straßenschild entfernen, statt es mit einer Erklärung zu ergänzen. Der Vergleich der UWG mit einem Warnhinweis am Grab des Kardinals ist unhaltbar: Ein Grab lässt sich nicht einfach entfernen, ein Straßenschild schon. Von einer „kritischen historischen Einordnung“ zu sprechen, wirkt auf Betroffene und deren Angehörige wie eine Ohrfeige.

„Fauler Kompromiss“

Auch das Kostenargument überzeugt nicht. Personalausweise werden per Aufkleber aktualisiert. Kosten bei Versicherungen etc. entstehen auch nicht, da in heutigen Zeiten eine kurze Mail an die Vertragspartner ausreicht. Digitale Adressen lassen sich kostenlos ändern. Man muss sich hier fragen, ob die Kosten für die Neuanschaffung von Stempeln, Beschilderungen und Briefpapier im Verhältnis stehen zum Leid der missbrauchten Kinder.

Besonders enttäuschend ist, dass das klare Plädoyer der Leiterin der Grundschule Hünsborn für eine Umbenennung offenbar unberücksichtigt blieb. Der faule Kompromiss und die geheime Abstimmung sind für die Gemeinde Wenden und insbesondere für Hünsborn und seine (CDU- / UWG-)Ratsmitglieder unfassbar peinlich und darüber hinaus äußerst beschämend.

Der Vers „weil […] nicht sein kann, was nicht sein darf“ aus dem Gedicht „Die unmögliche Tatsache“ von C. Morgenstern beschreibt diese Entscheidung leider erschreckend treffend.“

Kristina und Ansgar Schneider, Hünsborn

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