Wenden: Investoren sollen Planung von Windkraftanlagen übernehmen

Gemeinde verabschiedet sich von Konzentrationsflächen


Windkraft, Windenergie, Windrad, Windräder von Pixabay.com
Windkraft, Windenergie, Windrad, Windräder © Pixabay.com

Wenden. Wie schon im Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Wenden beraten, folgte der Gemeinderat am Mittwochabend, 30. März, der vom Ausschussvorsitzenden Matthias Quast (CDU) vorgetragenen Beschlussempfehlung. Der Gemeinderat verabschiedete sich damit einstimmig von den bisherigen Planungen, Konzentrationsflächen zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) auszuweisen.


Das ursprüngliche Windkraftkonzept der Gemeinde aus dem Jahr 2013 sah zusammenhängende Teilflächen vor, um die Zerspargelung der Landschaft und Wildwuchs zu verhindern. Es wurden Abstände von 1000 Meter zum Siedlungsbereich und 750 Meter zum Außenbereich festgelegt.

Rechtssichere Planung problematisch

Durch häufige neue gesetzliche Regelungen wurde es zunehmend problematisch, in rechtssichere Planungen einzusteigen, so die Verwaltung. „Es wird keinen Sinn mehr darin gesehen, dieses aufwändige Verfahren weiterzuverfolgen, wenn ohnehin gesichert ist, dass WEA in jedem Fall den Mindestabstand von 1.000 m zu Wohngebäuden einhalten müssen“ heißt es in der Beschlussvorlage.

„Seit über 20 Jahren hat sich in Sachen Windenergie nichts getan“, beklagte Grünen Fraktionschef Elmar Holterhof und begrüßte die Entscheidung, dass die Kommune die Planungen von Windkraftanlagen nunmehr den Investoren überlasse, die sich dann um die Erfüllung der gesetzlichen Parameter kümmern müssten.

Grüne kritisieren Klage der Kreisstadt

Holterhoff hatte bereits im Bau- und Planungsausschuss die Klage der Stadt Olpe gegen das Projekt von EnBW kritisiert und vorgeschlagen, die Gemeinde Wenden solle intervenieren, um den Antrag der Kreisstadt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster rückgängig zu machen, die sich gegen die Errichtung von zwei WEA im Bereich Altenkleusheim wendet.

Bürgermeister Clemens wies dieses Ansinnen vehement zurück. Zum einen stünde es der Gemeinde Wenden nicht zu, auf Angelegenheiten der Nachbarkommune einzuwirken, zum anderen erwarte die Stadt Olpe vom Urteil des OVG wichtige und grundsätzliche Hinweise, die nicht nur für Olpe hilfreich seien.

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