Wendsche Kärmetze: Busfahren soll kostenlos und Kiffen verboten werden

Parkchaos und Jugendschutz im Blick


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In knapp zwei Monaten steigt wieder die Wendsche Kärmetze. von Nils Dinkel
In knapp zwei Monaten steigt wieder die Wendsche Kärmetze. © Nils Dinkel

Wenden. Freie Fahrt im Sonderlinienverkehr und Hürden im Cannabis-Konsum – für die Wendener Kirmes plant die Gemeinde Wenden zwei neue Regelungen. Beide standen am Montagabend, 24. Juni, auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses.


In knapp zwei Monaten ist die Wendsche Kärmetze wieder im vollen Gange. Während Tradition eine große Rolle beim größten Volksfest Südwestfalens spielt, möchte die Gemeinde Wenden diesmal zwei Stellschrauben bei den Rahmenbedingen drehen.

Zum einen soll der Sonderlinienverkehr, der Besucherinnen und Besucher aus den umliegenden Ortschaften und der nahen Region jedes Jahr nach Wenden bringt, erstmals komplett kostenlos sein. Die Gemeinde erhofft sich davon eine Entlastung der Verkehrs- und Parkplatzsituation vor Ort. Ob der Plan aufgegangen ist, soll dann im Nachgang ausgewertet werden.

Nur Sonderlinien umsonst

„Das Angebot betrifft alle Linien, die bisher als Sonderlinien angeboten worden sind. Mit Ende der Linie endet auch das Angebot“, stellte Bürgermeister Bernd Clemens klar. Der reguläre Linienverkehr im Wendener Land ist also auch während der Kirmestage kostenpflichtig. Die Idee, so Clemens, sei im Austausch mit den Schaustellern entstanden.

Shuttlebusse zwischen größeren Parkplätzen und dem Kirmesgelände, ähnlich wie sie auch bei Großveranstaltungen in Attendorn bereits eingesetzt wurden, seien zwar schonmal in Planung gewesen, jedoch nur schwierig zu realisieren, entgegnete Bernd Clemens auf Nachfrage von Sven Scharz (SPD). Der Ausschuss stimmte dem Plan einstimmig zu.

Das Cannabis-Verbot soll vor allem Kinder und Jugendliche schützen. von Catriona Rath
Das Cannabis-Verbot soll vor allem Kinder und Jugendliche schützen. © Catriona Rath

Trotz allgemeiner Teil-Legalisierung soll der Konsum von Cannabis auf der Wendener Kirmes weiterhin verboten werden. Den Anstoß dazu gab ein Antrag der UWG-Fraktion im April. Im Vordergrund steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen, schließlich werde das Volksfest von zahlreichen Familien besucht.

Generell ist der Cannabis-Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen verboten. „Das Ordnungsamt hätte ohnehin die Verpflichtung zu kontrollieren“, verwies UWG-Fraktionsvorsitzender Thorsten Scheen auf den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

Kontrolle des Konsums zu aufwändig

Dieser ermöglicht Veranstaltern ein Cannabis-Verbot, sollte es zu aufwändig sein, den Konsum auf dem Gelände im Blick zu behalten. Bei einer Größenordnung wie der Wendener Kirmes ist das für die Gemeinde Wenden nicht umsetzbar.

Sven Scharz (SPD) und Marina Bünting (Grüne) äußerten Bedenken an der Durchsetzbarkeit. Wie sieht es zum Beispiel in der Privatgastronomie aus? Es gebe einige offene Fragen, so Bünting. Bei zwei Enthaltungen stimmten die Ausschussmitglieder mit großer Mehrheit für das Verbot. Wie auch der kostenlose Busverkehr ist es am Mittwoch, 26. Juni, noch einmal Thema im Gemeinderat, der dann einen endgültigen Entschluss fasst.

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