Cyberangriff hat Auswirkungen auf die MobilitätsCard

November-Tickets gelten auch im Dezember


Symbolfoto Bus von Wern Group
Symbolfoto Bus © Wern Group

Kreis Olpe/Siegen. Für die Anspruchsberechtigten, die die MobilitätsCard (Sozialticket) für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein für November bezogen haben, bzw. für Anspruchsberechtigte, die dieses Ticket für Dezember neu beantragen möchten, ergeben sich Änderungen.


Der Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) kann aufgrund eines Cyberangriffs momentan nicht auf die für den Versand der Dezember-Tickets notwendigen Kundendaten zugreifen. Demzufolge können keine maschinell erstellten Tickets für Dezember ausgestellt werden.

Deshalb haben sich die ÖPNV-Partner dazu entschieden, dass die ausgestellten November-Tickets bis Ende Dezember gültig sind und genutzt werden können, sofern die Zahlung erfolgt ist.

Neuantragsteller hingegen können bei der ZWS-Geschäftsstelle einen Neuantrag stellen. Hierzu sind ein gültiger Leistungsbescheid sowie ein Einzahlungsbeleg für das Dezember-Ticket vorzulegen. Die ZWS-Geschäftsstelle in der St.-Johann-Straße 18 in Siegen ist montags bis mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 12 bis 16 Uhr geöffnet

Artikel teilen: