Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Nagelstudios kontrolliert


Symbolfoto: Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. von Hauptzollamt Dortmund
Symbolfoto: Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. © Hauptzollamt Dortmund

Lüdenscheid. Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund haben am Mittwoch, 11. Januar, gemeinsam mit der Ausländerbehörde des Märkischen Kreises fünf Nagelstudios in Lüdenscheid überprüft.


Diese trafen insgesamt 15 Arbeitnehmer an, die sie zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten. Unter ihnen befanden sich dreizehn vietnamesische Staatsangehörige.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Eine Vietnamesin konnte keine Ausweispapiere vorlegen und hielt sich illegal in Deutschland auf.

Hohes Bußgeld und Freiheitsstrafe drohen

Die Zollbeamten leiteten daher ein Strafverfahren gegen die nach eigenen Angaben 20-jährige Frau ein. Bei der anschließenden Vernehmung sagte sie, über eine Schleuserorganisation in die Europäische Union gekommen zu sein. Angaben zu den „Hintermännern“ konnte sie jedoch keine machen. Sie beantragte nun Asyl bei der Ausländerbehörde.


Den Arbeitgeber der jungen Frau erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.


Die übrigen vietnamesischen Arbeitnehmer konnten sich mit überwiegend neu ausgestellten gültigen Aufenthaltstiteln legitimieren.

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