Corona-Zahlen so hoch wie nie – aber Maßnahmen sollen fallen

Bund-Länder-Gipfel: Kritik von den Länder-Chefs


  • Überregionales, 17.03.2022
  • Corona
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Für die Pläne der Regierung um Bundeskanzler Olaf Scholz - hier ein Archivbild - hagelte es Kritik aus den Ländern. von Bundesregierung.de
Für die Pläne der Regierung um Bundeskanzler Olaf Scholz - hier ein Archivbild - hagelte es Kritik aus den Ländern. © Bundesregierung.de

Kreis Olpe/Berlin. Die Infektionszahlen sind so hoch wie nie zuvor in den zwei Jahren der Pandemie, doch die Corona-Maßnahmen sollen fallen: Dieser Plan der Bundesregierung hat bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstagnachmittag, 17. März, für viel Kritik unter den Länder-Chefs gesorgt.


So werfen einige von ihnen der Ampel-Regierung vor, die Verantwortung komplett auf die Länder zu übertragen. Denn: In einer Übergangszeit bis zum 2. April sind alle bisherigen Maßnahmen weiterhin möglich, müssen aber von den Ländern beschlossen werden.

Länder sollen selbst entscheiden

Mit Auslaufen der Maßnahmen zum 20. März soll u.a. die generelle Maskenpflicht in Innenräumen entfallen (Ausnahmen sind Krankenhäuser, Pflegestationen und Arztpraxen, außerdem im ÖPNV). Es sei denn, das Land entscheidet anders, wie viele Bundesländer es bereits getan haben.

Auch Hendrik Wüst, NRW-Ministerpräsident, sieht die neue Situation kritisch und sprach sich dafür aus, die Maskenpflicht beispielsweise in den Schulen bis zu den Osterferien zu verlängern. Darüber muss der Landtag aber erst noch entscheiden.

Basisschutz

Ab dem 3. April greift der Basisschutz: Dann können die Länder die Maskenpflicht noch in Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheimen und im ÖPNV anordnen, ebenso wie die Testpflicht z.B. in Altenheimen, Schulen und Kitas.

Strengere Regeln sollen dann nur noch in Hotspots greifen dürfen: 2G/3G sowie die Maskenpflicht im Einzelhandel.

Was sind Hotspots?

Als Hotspots werden in der entsprechenden Vorlage Gebiete bezeichnet, in denen „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“. Eine Zahl, ab wann ein Gebiet als Hotspot gilt, wird aber nicht genannt.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst kritisierte diese Entscheidungen: Es sei nicht klar definiert, was ein Hotspot sei. Außerdem sei mit dem Gesetz eine schnell Reaktionsfähigkeit nicht mehr gegeben.

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