Viele Beschränkungen fallen weg - Laumann: Erfolge nicht gefährden

Neue Corona-Schutzverordnung bis 2. April


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NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. von privat
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. © privat

Kreis Olpe. Bundestag und Bundesrat haben am Freitag ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das ab Samstag, 19. März, gilt. Der NRW-Landesregierung kommen die damit verbundenen Lockerungen zu früh. Angesichts hoher Infektionszahlen und Krankenhaus-Einweisungen nutzt sie die Übergangsregelung und behält einige der bisherigen Schutzmaßnahmen bis zum 2. April bei.


Maskenregelungen in Innenräumen bleiben bestehen, zum Beispiel beim Einkaufen und in Schulen. In Freizeitbereichen wie Theater, Kinos, Hotels und Gastronomie gilt vorerst weiterhin die 3G-Regel. Für besonders risikobehaftete Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten) wurden die bisher bundeseinheitlichen Vorgaben in der Landesverordnung übernommen.

"Die Pandemie ist nicht vorbei

Für andere Beschränkungen, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren, gibt es keine Rechtsgrundlage mehr (siehe Übersicht unten).

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte: „Wir alle sehnen ein Ende der Pandemie herbei. Leider bekommen aber gerade viele in ihrem Betrieb, im privaten Umfeld oder auch durch eine eigene Infektion mit: die Pandemie ist nicht vorbei. Deshalb nutzen wir in Nordrhein-Westfalen die uns bis zum 2. April verbliebenen Möglichkeiten und verlängern viele Schutzmaßnahmen. Gefährden wir durch ein zu frühes Fallenlassen der verbliebenen Schutzmaßnahmen jetzt nicht die Erfolge der letzten Monate!“

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick
  • Keine Kontaktbeschränkungen im Privaten mehr: Die persönlichen Kontaktbeschränkungen entfallen jetzt auch für nicht immunisierte Personen.
  • Keine Kapazitäts- bzw. Personengrenzen mehr: Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher beschränkt war, können ab sofort wieder voll besetzt werden. Die Maskenpflichten in Innenräumen bleibt aber bestehen.
  • Wegfall von Zugangsbeschränkungen: Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen. Für Großveranstaltungen gilt künftig 3G und nicht mehr 2Gplus. Für Volksfeste gilt zukünftig ebenfalls 3G.
  • Keine Maskenpflicht im Freien: Auch die Maskenpflicht im Freien wird dort, wo sie bisher noch galt, aufgehoben. Es gilt weiterhin die Empfehlung, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
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