Bleiben Rönkser Schützen auf Kosten für neuen Hallenboden sitzen?

Keine Einigung am Siegener Landgericht


  • Finnentrop, 19.02.2024
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Das Landgericht in Siegen. von Nicole Voss
Das Landgericht in Siegen. © Nicole Voss

Siegen/Rönkhausen. Eine Einigung ohne weiteres Gutachten konnte am Montag, 19. Februar, beim Gütetermin der Schützenbruderschaft Rönkhausen mit der Fachfirma aus Eslohe nicht erzielt werden. Bei dem Termin am Siegener Landgericht ging es um die Schadensersatzforderung der Schützenbruderschaft, da sich nach dem Verlegen des neuen Hallenbodens dort einige Zeit später ein Schimmelpilz gebildet hatte.


Der knapp 60 Jahre alte Hallenboden wurde im Jahr 2018 von der Fachfirma aus Eslohe verlegt. Im Angebot festgehalten war die Installation eines 50 Meter langen und 15 Millimeter breiten Lüftungsschlitzes. Der nicht verbaut wurde.

Im Juli 2022 bestätigten Laborbefunde den aufgetretenen Hausschwamm. Die beklagte Firma wurde aufgefordert, den Schaden bis November des gleichen Jahres zu beseitigen. Das geschah nicht.

Das Hinweisschild machte den Schaden deutlich. von Nicole Voss
Das Hinweisschild machte den Schaden deutlich. © Nicole Voss

Auf Nachfrage des vorsitzenden Richters Dr. Mark Seibel versicherte Stephan Baußmann, 1. Brudermeister der Schützenbruderschaft Rönkhausen, die generelle Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung.

Martin Kuschel, Anwalt der beklagten Firma, machte deutlich, dass seine Mandantschaft über eine Haftpflichtversicherung verfüge, es jedoch Probleme geben könne, da nicht geklärt sei, wodurch der Schimmelpilzbefall entstanden sei. In Frage dafür käme laut Klägerseite die nicht ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages.

Beim Blick unter den Boden wurde das Ausmaß des Schadens sichtbar. von Nicole Voss
Beim Blick unter den Boden wurde das Ausmaß des Schadens sichtbar. © Nicole Voss

Die Beklagte führt ein Hochwasserschadensereignis oder die nicht ausreichende Dämmung der Außenwand als Ursachen auf. Auf der nördlichen Seite der Schützenhalle gibt es eine Regenrinne mit abschüssiger Neigung Richtung Glingebach und keine Vorrichtung für mögliches eindringendes Wasser.

Stephan Baußmann dementierte ein Hochwasser-Schadensereignis und jegliche Überflutung in dem Bereich und machte deutlich, dass noch nie Wasser in die Halle eingedrungen sei.

Die Seitenansicht. von Nicole Voss
Die Seitenansicht. © Nicole Voss

Beide Seiten haben dazu im Vorfeld unabhängig voneinander externe Gutachter involviert. Um zu einer Entscheidung zu kommen, beauftragt das Gericht einen unabhängigen Sachverständigen. Die Schwierigkeit liegt darin, dass die Schützenbruderschaft Rönkhausen den Schaden – bis auf die Verlegung des neuen Holzbodens – vollständig beseitigt hat, damit die Halle wieder genutzt werden kann.

Beim vergangenen Schützenfest wurde auf einem Betonboden gefeiert, um den Gästen die Möglichkeit zu geben, wieder zusammen zu kommen. Der Gerichts-Gutachter hat nun keine Möglichkeit mehr, den Ist-Zustand und die Entstehung des Schadens zu sehen, sondern kann sich lediglich durch die vorliegenden Dokumente ein Urteil bilden.

Beweispflicht bei den Schützen

Die Beweispflicht liegt nun bei der Schützenbruderschaft Rönkhausen. Es stellt sich die Frage, ob der Schaden und die Erneuerung des Bodens ausreichend mit Fotos dokumentiert wurden. Richter Dr. Mark Seibel kündigte eine schnelle Fortsetzung des Verfahrens an. Es geht um eine Forderung in einer Gesamthöhe etwa 280.000 Euro.

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