Jugendherberge Heggen wird Landesunterkunft für Geflüchtete

Infoveranstaltung am 28. November


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Die ehemalige Jugendherberge soll eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete werden. von Nicole Voss
Die ehemalige Jugendherberge soll eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete werden. © Nicole Voss

Finnentrop. Die Gemeinde Finnentrop stößt bei der Unterbringung von Geflüchteten an ihre Grenzen. Weder gemeindliche noch private Wohnungen sind derzeit verfügbar. Aufgrund dieser Ausgangslage und der Herausforderungen in ganz NRW, hat die Bezirksregierung bei der Gemeinde angefragt, die ehemalige Jugendherberge Heggen als ZUE (Zentrale Unterbringungseinrichtung) her zu richten.


„Da zuckt man als Verwaltung erst mal zusammen“, betonte der 1. Beigeordnete Ludwig Rasche, als er die Planungen in der Ratssitzung am Dienstag, 21. November, vorstellte. Demnach sind befristet vom 1. Januar bis 31. März 2026 insgesamt 208 Plätze – ausschließlich für Familien - geplant. Rasche machte deutlich, dass diese Personenzahl bei den Zuweisungen Geflüchteter für die Gemeinde Finnentrop berücksichtigt werde.

Der 1. Beigeordnete hatte zuvor erklärt, dass ansonsten lediglich Unterbringungen in Sporthallen und Schützenhallen in Frage kämen und dass die Gemeinde davon Abstand nehmen wolle.

Im Anschluss an die Vorstellung der Planungen informierte Ludwig Rasche darüber, dass die Gemeinde die Heggener Bürger mitnehmen wolle. Dazu gibt es am Dienstag, 28. November, um 18.30 Uhr eine Infoveranstaltung in der Schützenhalle Heggen.

Alternativen gehen aus

Ralf Helmig (CDU) sagte: „Hut ab vor dem, was die Verwaltung geleistet hat. Da stecken Menschen, Leid und Schicksale hinter. Uns gehen die alternativen aus. Unsere Fraktion steht dahinter.“

Christian Vollmert (Freie Wähler Finnentrop): „Bevor Sport- und Schützenhallen in Betracht gezogen werden, tragen wir den Vorschlag mit.“

Weitere Unterbringungsplätze

Die Bezirksregierung Arnsberg teilte jüngst in einer Pressemitteilung mit: „Das Land NRW arbeitet ebenso wie die Kommunen am Aufbau weiterer Unterbringungsplätze für Geflüchtete, um die Kapazitäten den steigenden Zugangszahlen anzupassen. In ganz NRW werden in Frage kommende Liegenschaften geprüft.

Entscheidend für die Auswahl neuer Objekte ist auch, wie schnell eine Inbetriebnahme erfolgen kann. In Heggen sind die notwendigen Maßnahmen zur Herrichtung zügig umzusetzen.

Entlastung für Gemeinde

Die dafür erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen mit der Gemeinde Finnentrop sind weit fortgeschritten. Der Betrieb einer Landesunterkunft für Asylsuchende bringt für die Gemeinde Finnentrop eine Entlastung bei der kommunalen Zuweisung von Flüchtlingen mit sich, da die Kapazität der Landesunterunterkunft auf die Aufnahmeverpflichtung der Gemeinde angerechnet wird.

Wie in allen anderen Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW wird die Bezirksregierung Arnsberg bei der Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden durch einen Betreuungsdienstleister und einen Sicherheitsdienstleister unterstützt.

Betreuungs- und Sicherheitsdienst

Der Betreuungsdienstleister in der Einrichtung sorgt für eine Tagesstruktur und Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere auch für die Jüngsten. Durch die 24-Stunden Anwesenheit des Betreuungs- und Sicherheitsdienstes steht den Asylsuchenden jederzeit ein Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Betreuungsdienstleister wird Umfeldmanager einsetzen, die eine Mittlerfunktion zwischen der Unterbringungseinrichtung und Anwohnern übernehmen.

Ablauf des Asylverfahrens

Im Landessystem werden Asylsuchende aufgenommen, die während ihres Aufenthalts in den Landeseinrichtungen ihr Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchlaufen.

Flüchtlinge, die sich in NRW als asylsuchend melden, müssen sich zuerst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum melden. Dort werden sie registriert.

Anschließend werden die Personen, die ihren Asylantrag nach dem Verteilschlüssel des Bundes in Nordrhein-Westfalen stellen dürfen, in eine der fünf Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes gebracht und verbleiben dort etwa zwei bis vier Wochen. Anschließend werden die Asylsuchenden in einer ZUE des Landes untergebracht.

Hier warten sie die Entscheidung über ihren Asylantrag ab. Familien werden spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in einer Landesunterbringungseinrichtung kommunal zugewiesen.

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