Am Mittwoch kein Präsenzbetrieb in den heimischen Schulen

Anordnung der Bezirksregierung


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Homeschooling von Pixabay.com
Homeschooling © Pixabay.com

Kreis Olpe/Arnsberg. Die Bezirksregierung Arnsberg als Schulaufsicht hat am Dienstagnachmittag, 16. Januar, angeordnet, dass in allen Schulen in den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerland sowie im Märkischen Kreis angesichts der erwarteten Unwetterlage der Präsenzbetrieb in den Schulen ruht.


In einer Pressemitteilung heißt es: „Der Deutsche Wetterdienst erwartet für Mittwoch ein Unwetterereignis mit möglicherweise starken Schneefällen und Glätte. Die genaue räumliche Einordnung sowie die Intensität sind derzeit noch unsicher. Mit größeren Beeinträchtigungen im Straßen- und Schienenverkehr ist zu rechnen. Betroffen sind laut der Voraussage die folgenden Kreise:

  • Märkischer Kreis
  • Hochsauerlandkreis
  • Kreis Olpe
  • Kreis Siegen-Wittgenstein

Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ wird daher ein regionales Ruhen des Präsenzbetriebs für die Schulen für den 17. Januar in den oben genannten Kreisen angeordnet.

Distanzunterricht

Die Leitungen der Schulen entscheiden im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten der Schule über die Art der Einrichtung von Unterricht in räumlicher Distanz.

Die Lehrkräfte werden – unabhängig von dieser Regelung – ihren Dienst antreten, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen. Sie können auf Anordnung der Schulleitung Distanzunterricht auch von einem anderen Ort als der Schule erteilen.

Betreuung ermöglichen

Eltern und Träger des Ganztags werden von der Schule rechtzeitig über die getroffenen schulischen Maßnahmen informiert. Kinder, die regelmäßig im Ganztag betreut werden, können bei Bedarf und in Abstimmung mit dem Träger ein solches Angebot erhalten.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, wird eine angemessene Betreuung durch die Schulen gewährleistet.“

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