Aufenthaltserlaubnisse für Ukraine-Geflüchtete verlängern sich automatisch

Rechtsverordnung


Symbolfoto. von Pixabay.com
Symbolfoto. © Pixabay.com

Kreis Olpe. Das Bundesinnenministerium hat eine Rechtsverordnung veröffentlicht, mit der alle am 1. Februar gültigen Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert werden.


Betroffen sind also alle Personen, die seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflohen sind und in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes erhalten haben.

Die Verlängerung muss nicht förmlich beantragt werden, und Geflüchtete müssen in diesem Zusammenhang die Ausländerbehörde – auch im Kreis Olpe - nicht aufsuchen. Andere Behörden sind über diese Verlängerungen informiert.

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