Führerschein-Umtausch: Ausnahmeregelung wegen Hackerangriff

Frist in Südwestfalen um sechs Monate verlängert


Führerschein, Symbolfoto, von Nils Dinkel
Führerschein, Symbolfoto, © Nils Dinkel

Kreis Olpe/Düsseldorf. Noch bis zum 19. Januar 2024 können die Bürgerinnen und Bürger, die bis 1970 geboren sind, ihre Führerscheine auf das neue Scheckkartenformat umtauschen. Dann folgen alle Führerscheinbesitzer der Jahrgänge ab 1971 – sofern der Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde.


Eine Ausnahmeregelung gibt es in den von dem Hackerangriff auf die Südwestfalen-IT betroffenen Kreisen, also auch im Kreis Olpe. Seit Anfang November können hier die Fahrerlaubnisbehörden nur sehr eingeschränkt. Der Umtausch der Führerscheine ist deshalb in den fünf südwestfälischen Kreisen und im Rheinisch-Bergischen zurzeit nicht möglich.

Vorgabe der EU

Mit Unterstützung des Verkehrsministeriums NRW wird daher die Frist für die betroffenen Kreise per Allgemeinverfügung um ein halbes Jahr verlängert bis zum 19. Juli 2024. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird den Betroffenen angeraten, eine Kopie der Allgemeinverfügung, die von den Bezirksregierungen Arnsberg und Köln Mitte Dezember veröffentlicht werden, mitzuführen.

Grundsätzlich müssen bis zum 19. Januar 2033 nach Vorgaben der Europäischen Union alle Motorrad- und Autoführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden. Die ersten Jahrgänge der Babyboomer-Generation haben den neuen Führerschein im Scheckkartenformat mittlerweile schon in der Tasche. Am 19. Januar 2024 läuft die Frist für die Jahrgänge bis 1970 ab. Dann folgen alle Jahrgänge ab 1971 – sofern ihr Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde.

Führerscheine vereinheitlichen

Ziel ist es, die derzeit 110 verschiedenen Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen und die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

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