Ganz schön (S)teuer: Wissenswertes rund um Steuern für Hunde

Neue Ratgeber-Folge


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Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Peter Heimeroth von Grafik: LokalPlus
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Peter Heimeroth © Grafik: LokalPlus

Kreis Olpe. Wer eines dieser bellenden vom Wolf abstammenden Haustiere hat, tut in der Regel alles, damit das vierbeinige Familienmitglied glücklich und zufrieden ist – Herrchen und Frauchen sind auf den Hund gekommen. Die andere Hälfte der Menschheit, die eben keinen Hund hat, steht letzterem nicht uneingeschränkt positiv gegenüber, besonders wenn einer dieser Vierbeiner fröhlich bellend oder knurrend, ohne von einer Leine behindert zu sein, in vollem Galopp auf einen zu rennt (Fachleute wissen: „Der will nur spielen“).


Wie eingangs schon erwähnt, ist einem Hundehalter, dem sein Tier lieb ist, praktisch nichts zu teuer, damit es Fifi (klein) oder Butcher (sehr groß) gut geht. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wieviel von den Gesamtausgaben für Ihren Hund aus Steuern besteht? Falls nicht, nachfolgend ein paar Fakten zu diesem Thema:

Als erstes fällt einem natürlich die Hundesteuer ein. Anders als die Bezeichnung vermuten lässt, ist nicht der Hund persönlich Schuldner der Hundesteuer, sondern sein Halter. Es gibt kein bundeseinheitliches Hundesteuergesetz, vielmehr erheben die Gemeinden eine Hundesteuer (zum Beispiel basiert die Hundesteuersatzung Stadt Attendorn auf Basis des LHundG NRW). Die Höhe ist regional sehr unterschiedlich. Für den ersten Hund liegt sie bei gut 100 Euro pro Jahr, für weitere Hunde kommt es zu mehr als 100 Prozent Aufschlag. Listenhunde („Kampfhunde“) gehen richtig ins Geld, hier beträgt die Hundesteuer meist mehr als einen halben Tausender.

Symbolfoto von Pixabay.com
Symbolfoto © Pixabay.com

Aber nicht jeder Vierbeiner verursacht Hundesteuer: Polizei-, Blinden-, Begleit- und Hütehunde sowie Zuchthunde gewerblicher Züchter sind regelmäßig befreit. Wenn man einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt, gewähren die Gemeinden in der Regel für ein oder mehrere Jahre Steuerfreiheit. Die meisten Gemeinden verzichten auch bei Empfängern von Sozialleistungen auf die Hundesteuer. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Hundesteuersatzung, teilweise gibt es auch nur Ermäßigungen.

Gibt es eine Hundesteuer im Ausland? Ja, in einigen wenigen Ländern noch (Schweiz, Österreich, Niederlande, Luxemburg), die „Erfinder“ der Hundesteuer – die Briten – und viele andere Länder haben sie gehabt, aber inzwischen wieder abgeschafft.

Hundehaftpflichtversicherung gilt als Sonderausgabe

Ob nun generell in einem Bundesland oder nur für bestimmte Hunderassen vorgeschrieben, ist eine Hundehaftpflichtversicherung sicher sinnvoll. Wie jede private Haftpflichtversicherung kann man auch eine Hundehaftpflichtversicherung in der Einkommensteuererklärung als „Sonderausgaben“ absetzen, wobei allerdings meistens der Höchstbetrag für derartige Ausgaben schon durch den Ansatz anderer Haftpflichtversicherungen ausgeschöpft ist. Wird der Hund beruflich bzw. gewerblich genutzt, ist die Prämie für die Hundehaftpflichtversicherung ohne Begrenzung als Betriebsausgabe absetzbar.

Symbolfoto von Pixabay.com
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Die Hundehaftpflichtversicherung unterliegt der 19-prozentigen Versicherungssteuer (statt der gleich hohen Umsatzsteuer).

Krankenversicherungsbeiträge für Herrchen, Frauchen und Kind sind als Sonderausgaben abziehbar, nicht aber eine Tierkrankenversicherung (außer bei beruflichem bzw. gewerblichem Einsatz des Hundes).

Hundefutter unterliegt wie die Grundnahrungsmittel für Frauchen und Herrchen einer Umsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent.

Hundefriseur zuhause als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar

Etwas Kurioses zwischendurch: Geht der (private) Hund zum Friseur, sind die Kosten „Privatvergnügen“, kommt der Hundefriseur ins Haus, können die Lohn- und Fahrtkosten als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ bei der Einkommensteuer mindernd berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für die Kosten eines Hundesitters oder Gassiservice, wenn diese Dienstleistungen „zu Hause“, also im nahen Umfeld der Wohnung, erbracht werden (Hundehotelkosten fallen nicht darunter). Ist der betreffende Dienstleister nicht ein sogenannter „Kleinunternehmer“, zahlen Sie für das Hüten und Ausführen 19 Prozent Umsatzsteuer.

Symbolfoto von Wolfgang Schneider
Symbolfoto © Wolfgang Schneider

Wenn der Hund zum Arzt muss: Anders als bei Arztkosten für den Menschen werden auch hier 19 Prozent Umsatzsteuer fällig (7 Prozent bei Tierzucht und ähnlichem). Bei Medikamenten gibt es keinen Unterschied - sie sind umsatzsteuerpflichtig zum Regelsatz 19 Prozent.

Alle Kosten für beruflich eingesetzte Hunde absetzbar

Schon mehrfach erwähnt wurde der Fall, dass der Hund für berufliche (synonym: gewerbliche, unternehmerische) Zwecke eingesetzt wird: Hier sind sämtliche Kosten von den erzielten Einnahmen (Umsätzen) absetzbar und die gezahlte Umsatzsteuer ist als „Vorsteuer“ vom Finanzamt zu erstatten (Ausnahme „Kleinunternehmer“ § 19 UStG).

Bleiben wir noch etwas bei den „berufstätigen“ Hunden wie etwa Wachhunden. Bewacht der betreffende Hund einen zur Bilanzierung verpflichteten Betrieb, ist er nicht nur auf dem Hof zu sehen, sondern auch in der Bilanz. Dort steht er als Teil des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten und wird über acht Jahr abgeschrieben.

Eine nach meiner Recherche nicht beachtete Frage ist, wie bilanziell zu verfahren ist, wenn es nicht bei einem Wachhund oder einer Wachhündin bleibt, sondern die Liebe zuschlägt und plötzlich viele kleine Wachhundwelpen da sind. Diese müssen als Anlagenzugänge ebenfalls in die Bilanz aufgenommen werden („Aktivierte Eigenleistungen“) – aber zu welchen Anschaffungskosten? Gezahlte Umsatzsteuer (19 Prozent) für die Anschaffung des Wachhundes und seinen Unterhalt ist als Vorsteuer erstattbar.

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Eine weitere Besonderheit sind die Arbeitshunde: Das Tier wird von einem Menschen benötigt, damit dieser einer Arbeit nachgehen kann. Typisches Beispiel ist der Blindenhund, der es seinem Halter erst ermöglicht, zu seinem Arbeitsplatz zu kommen. In diesem Fall können alle Kosten, die für den (weiterhin „privaten“) Hund entstehen, als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Das wären die interessantesten Fakten – wie meistens im Leben kann man zusammenfassend sagen: Ganz schön (s)teuer, so ein Hund.

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