Kündigung war nicht wirksam - Stadt Lennestadt muss 127.000 Euro zahlen

Juristisches Nachspiel bei Fremdreinigung


  • Lennestadt, 23.02.2024
  • Politik
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Symbolfoto Gebäudereinigung, Putzen von Pixabay.com/Michael Bußmann
Symbolfoto Gebäudereinigung, Putzen © Pixabay.com/Michael Bußmann

Lennestadt. Viele Beschwerden hat es in den vergangenen Jahren über die unzureichende Reinigung der städtischen Gebäude in Lennestadt gegeben. Die Stadt hatte deshalb von Fremd- auf Eigenreinigung umgestellt. Doch bei der Kündigung des Vertrages mit einer Reinigungsfirma ist ihr offenbar ein folgenschwerer Fehler unterlaufen, der sie jetzt teuer zu stehen kommt.


Zur Vorgeschichte: Die Stadt Lennestadt reagierte zweimal auf die Beschwerden über die schlechte Reinigung ihrer Liegenschaften. Zunächst kündigte sie im Oktober 2021 der damals tätigen Reinigungsfirma aus dem Siegerland fristlos. Fortan übernahm eine Firma aus dem Rheinland die Reinigung von Rathaus, Schulen und Co.

Eigenreinigung läuft gut

Als die Beschwerden trotzdem nicht abrissen, wurde im Mai 2023 vom Stadtrat einstimmig beschlossen, einen Aufhebungsvertrag mit dem Reinigungsunternehmen zu schließen und die Reinigung wieder selbst in die Hand zu nehmen. Das ist seit vergangenem Sommer der Fall und die öffentlichen Gebäude werden von eigenen, angestellten Reinigungskräften statt von Fremdfirmen gesäubert. Offenbar mit Erfolg, denn Beschwerden gibt es seit Beginn der Eigenreinigung nicht mehr.

Eine blitzsaubere Sache ist die Angelegenheit aber nicht, denn die fristlose Kündigung vom 8. Oktober 2021 hatte ein juristisches Nachspiel. Die Firma aus dem Siegerland verklagte die Stadt und forderte für die vereinbarte Vertragslaufzeit bis Dezember 2022 den entgangenen Umsatz in Höhe von rund 551.500 Euro. Verhandelt wurde die Klage vor dem Landgericht Siegen, das am 7. Februar 2024 sein Urteil, das LokalPlus vorliegt, gefällt hat.

Schriftliche Mahnung vergessen

Demnach muss die Stadt Lennestadt knapp 127.000 Euro an die Firma zahlen. Das sind 23,69 Prozent der geforderten Summe von 551.500 Euro. Dieser Teil des Umsatzes sei der Reinigungsfirma durch den gekündigten Auftrag entgangen, so das Gericht. Die Firma hatte entsprechende Kalkulationen vorgelegt. Von den Prozesskosten von schätzungsweise 36.000 Euro muss die Stadt 23 Prozent übernehmen.

Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

In der Urteilsbegründung schreibt der Richter eindeutig: „Die außerordentliche Kündigung war nicht wirksam. Ziff. 19 (3) der Vertragsbedingungen erfordert bei außerordentlicher fristloser Kündigung … eine schriftliche Mahnung. Eine solche Mahnung liegt nicht vor. Nach allgemeinen Grundsätzen rechtfertigt eine Schlechtleistung in dem Umfang, wie die Beklagtenseite sie vorträgt, noch keine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Mahnung.“

Hausverbot ausgesprochen

Mangels wirksamer Kündigung endete der Vertrag somit erst zum 31. Dezember 2022. Ihre geschuldete Leistung vom 8. Oktober 2021 bis Ende 2022 konnte die Reinigungsfirma wegen der Kündigung nicht erbringen. Eigentlich hätte sie deshalb keinen Anspruch auf Zahlungen. Aber offenbar hat die Stadt neben dem Versäumnis, vor der Kündigung eine Mahnung zu schicken, noch einen weiteren Fehler gemacht.

Im Urteil heißt es dazu: „Im Fall der Unmöglichkeit entfällt zwar grundsätzlich die Pflicht zur Gegenleistung, jedoch dann nicht, wenn die Beklagte (Stadt Lennestadt, Anm. d. Red.) für den Umstand, auf Grund dessen der Schuldner nicht zu leisten braucht, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist. Die Beklagte hat die Schlüssel zu den Objekten zurückverlangt, erklärt, sie werde keine weiteren Leistungen annehmen und ein Hausverbot für alle Mitarbeiter der Klägerin erteilt. Sie hat daher den Eintritt der Unmöglichkeit allein zu verantworten.“

Stadt prüft Rechtsmittel

Wie reagiert die Stadtverwaltung Lennestadt auf das Urteil? Wird es Konsequenzen geben? Wie teuer kommt die Stadt die Sache unterm Strich zu stehen? Diese und andere Fragen hat LokalPlus der Stadtverwaltung schriftlich gestellt.

Die Antwort fiel am Freitagmorgen, 23. Februar, recht kurz aus: „Die Stadt Lennestadt prüft momentan, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Dazu sind die politischen Gremien zu beteiligen. Insoweit können wir im laufenden Verfahren zu den konkreten Fragen derzeit keine Auskünfte erteilen“, teilte Pressesprecher Martin Steinberg mit.

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