Turbulenzen im Turbokreisel: Blinken oder nicht – das ist hier die Frage
LokalPlus-Leser bittet um Aufklärung
- Lennestadt, 18.10.2022
- Straße & Verkehr , Verschiedenes
- Von Kerstin Sauer

Altenhundem. Turbulent geht es bisweilen im Turbokreisel in Altenhundem zu: Wann blinke ich, wann nicht? Auf Anfrage eines Lesers hat sich LokalPlus einmal mit dem Thema befasst.

„Wenn ich einen Kreisverkehr verlasse, muss ich den Blinker setzen – das scheint aber auf den Turbokreisel in Altenhundem nicht zuzutreffen“, schreibt der Leser in seiner E-Mail an die LokalPlus-Redaktion. Und weiter: „Hier scheint es wohl auf zwei Fahrspuren, der B 517 Meggen Richtung Kirchhundem und der B 236 Langenei Richtung Meggen, eine Grauzone zu geben.“

Denn, so erklärt der Leser, er habe schon Fahrschulen beobachtet, die geblinkt haben – andere nicht. „Selbst Polizeifahrzeuge blinken oder blinken nicht, wenn sie diese Fahrspuren nutzen“, schreibt er weiter.
LokalPlus hat sich einmal mit dem Thema befasst und sich auf den Seiten autoscout24.de und fuehrerscheine.de durch die Antworten gewühlt. Demnach haben generell alle Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, Vorfahrt. Wer also in den Kreisverkehr fahren möchte, muss warten, bis kein Auto mehr kommt.

Bei der Einfahrt in einen Kreisel wird nicht geblinkt – wohl aber, wenn der Kreisel verlassen wird: Dann muss nach rechts geblinkt werden.
Wer in einem Turbo-Kreisverkehr auf der Außenbahn fährt, hat Vorrang vor den Fahrzeugen auf der Innenbahn. Den rechten oder äußeren Fahrstreifen sollten Fahrer nutzen, die gleich an der ersten oder zweiten Ausfahrt wieder raus wollen. Die innere Spur wird für die weiteren Ausfahrten benutzt.

Wichtig: Wer im Kreisel von der inneren auf die äußeren Spur wechseln möchte, muss das durch Blinken anzeigen und warten, bis die Außenspurt frei ist.
Die Regeln für die Durchfahrt eines Kreisels auf einen Blick:
- Wer im Kreisel ist, hat Vorfahrt.
- Blinken nur beim Herausfahren oder beim Spurenwechsel im Kreisverkehr.
- Mittelinsel nicht überfahren.
- Nicht grundlos stehen bleiben.

Übrigens: Wer im Kreisverkehr falsch blinkt, dem droht laut StVo ein Verwarn- oder Bußgeld. Soll heißen: Wer ohne zu blinken den Kreisel verlässt bzw. beim Einfahren in den Kreisel blinkt, der könnte zur Kasse gebeten werden.