Impfangebot für Vorerkrankte ab Ende März

Ärztliche Bescheinigung vorlegen


Mögliche Terminbuchungen für Impfungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.  von pexels.com
Mögliche Terminbuchungen für Impfungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. © pexels.com

Kreis Olpe. Mit Erlass vom 1. März hat das Gesundheitsministerium NRW mitgeteilt, dass alle Menschen, die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf haben und damit zur Prioritätsstufe 2 der Coronavirus-Impfverordnung gehören, Ende März ein Impfangebot erhalten sollen.


Eine Buchung von Impfterminen ist für diese Personengruppe zur Zeit also noch nicht möglich. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Personen mit Vorerkrankungen im Kreis Olpe generell keinen gesonderten Antrag auf Anerkennung oder Gleichstellung ihrer Erkrankung für eine Impfberechtigung stellen müssen.

Es ist ausreichend, zum Zeitpunkt der Impfung die entsprechende ärztliche Bescheinigung beim Impfzentrum vorzulegen. Sobald die Möglichkeit zur Terminbuchung besteht und die genauen Modalitäten feststehen, werden diese über die Medien sowie auf der Internetseite des Impfzentrums bekannt gegeben.

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