Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben – Schulen dürfen keine Alleingänge machen

Freiwilliges Tragen ist möglich


  • Kreis Olpe, 31.08.2020
  • Von Wolfgang Schneider
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NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). von Screenshot WDR
NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). © Screenshot WDR

Kreis Olpe/Düsseldorf. Die Maskenpflicht in den Klassenzimmern der weiterführenden Schulen in NRW gilt ab Dienstag, 1. September, nicht mehr. Lehrer und Schüler können aber weiterhin freiwillig Masken im Unterricht tragen. Das hat NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer am Montagmittag, 31. August, in Düsseldorf verkündet.


„Die Maskenpflicht im Unterricht in den weiterführenden Schulen ist ab Dienstag aufgehoben“, stellte Gebauer eindeutig fest. Sie stellte klar, dass einzelne Schulleitungen keine Alleingänge machen dürfen und keine Maskenpflicht für ihre Schule verhängen dürfen. Möglich sei nur, ein Maskengebot auszusprechen.

Interessante Randnotiz dabei: Etwa zur selben Zeit verkündete Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, dass an den bayerischen Schulen nach den Sommerferien ab 8. September für neun Tage eine Maskenpflicht eingeführt wird.
Lob für Lehrer und Schüler
Die Schulministerin erklärte, eine Maskenpflicht im Unterricht sei jetzt nicht mehr nötig, da die Infektionszahlen in NRW inzwischen wieder im statistischen Mittel lägen. Sie zeigte sich davon überzeugt, dass diese Entscheidung „vom großen Teil der Bevölkerung mitgetragen“ werde. Gebauer dankte allen Lehrkräften und Schülern dafür, sich zweieinhalb Wochen an die Maskenpflicht gehalten und diese diszipliniert umgesetzt zu haben.

„Der Schulstart in NRW hat gut funktioniert. Die Schulen im Land sind sichere Orte. Die Entscheidung für einen angepassten Präsenzunterricht war genau richtig“, zog die FDP-Politikerin ein Fazit seit dem Schuljahresbeginn am 12. August.
Vorsichtsmaßnahme
Die Entscheidung für eine Maskenpflicht bis Ende August sei eine Vorsichtsmaßnahme gewesen, die sich bewährt habe, jetzt aber nicht mehr notwendig sei. Der Corona-bedingte Krankenstand bei den Lehrkräften sei mit 3,5 Prozent sehr gering. Besonders erfreulich sei, dass es für 99 Prozent aller Schüler wieder Präsenzunterricht gebe.

Nach wie vor gilt in weiterführenden Schulen aber eine Maskenpflicht in den Schulgebäuden und auf dem gesamten Schulgelände. „Die Masken sind zu tragen, bis der Sitzplatz erreicht ist, und wieder anzulegen, wenn der Sitzplatz verlassen wird“, machte Gebauer klar.
Lokale Schutzbremse
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erläuterte in der Pressekonferenz in Düsseldorf Änderungen in der Corona-Schutzverordnung. Künftig müssen Kommunen, in denen es pro 100.000 Einwohner mehr als 35 Neuinfektionen in einer Woche gibt, umgehend konkrete Schutzmaßnahmen umsetzen. Mit dieser lokalen Schutzbremse wolle man gewährleisten, dass es erst gar nicht zum kritischen Wert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz komme.

Wer in Bus oder Bahn keine Maske trägt, muss 150 Euro Strafe zahlen. Überall sonst, wo Masken vorgeschrieben sind, wird bei Verstößen ein Bußgeld von 50 Euro fällig. Das gilt auch in Geschäften und Supermärkten.
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