Bahnhof Meggen: Bürgermeister kündigt neue Entscheidung im Rat an

„Jeglichen Zweifel der Kommunalaufsicht entkräften“


Topnews
Im Lennestädter Rathaus wurden in den vergangenen Wochen Unterlagen durchforstet und Hintergründe geklärt: Optimistisch präsentierten Vertreter der Verwaltung am Donnerstag, 30. Juli, die weitere Vorgehensweise. von Symbol Kerstin Sauer
Im Lennestädter Rathaus wurden in den vergangenen Wochen Unterlagen durchforstet und Hintergründe geklärt: Optimistisch präsentierten Vertreter der Verwaltung am Donnerstag, 30. Juli, die weitere Vorgehensweise. © Symbol Kerstin Sauer

Lennestadt/Meggen. Über die Zukunft des Meggener Bahnhofsgeländes wird neu entschieden: Um „jeglichen Zweifel der Kommunalaufsichtsbehörde zu entkräften“, so erklärte Bürgermeister Stefan Hundt am Donnerstag, 30. Juli, bei einem Pressegespräch, werde dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfohlen, die Entscheidung vom 26. Mai zu Gunsten des Schweizer Investors Incler aufzuheben und dem Rat eine gleichlautende Entscheidungsempfehlung zu geben.


Zum Hintergrund: In seiner Sitzung vom 26. Mai hatten die Ausschussmitglieder mehrheitlich entschieden, den Zuschlag für die Bebauung des Meggener Bahnhofsgeländes dem Schweizer Investor zu geben. Damit war die Bewerbung einer Meggener Bauherrengemeinschaft aus dem Rennen – eine Entscheidung, die in Meggen für viel Aufruhr sorgte. Sowohl in der Presse als auch in den sozialen Medien bekundeten Meggener ihr Unverständnis, dass die Vorschläge aus den eigenen Reihen abgelehnt worden seien.
Beschwerde beim Kreis
Eine Beschwerde erreichte in diesem Zusammenhang auch die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Olpe. Landrat Frank Beckehoff setzte sich daraufhin mit dem Thema auseinander – und entdeckte seiner Meinung nach eine Ungereimtheit, die noch nicht einmal in Zusammenhang mit der Beschwerde stand, erklärte Bürgermeister Stefan Hundt. „Demnach ist in der Zuständigkeitsordnung für die Stadt Lennestadt nicht geregelt, dass der Ausschuss Grundstücksangelegenheiten dieser Art entscheiden darf.“

Soll heißen: Landrat Beckehoff stellte in Frage, ob der Ausschuss überhaupt bevollmächtigt sei, den Auftrag zum Meggener Bahnhof zu vergeben.
Nur beraten, nicht entscheiden?
Rüdiger Barteit, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Bürgerdienste, erläutert: „Laut dem Landrat heißt es in der Zuständigkeitsordnung, dass der Ausschuss nur beraten, nicht aber entscheiden darf.“ Das sieht die Stadtverwaltung anders: Sowohl die Generalklausel Paragraph 1, Absatz 3, als auch der Paragraph 5, Absatz 3a zur Verteilung der Haushaltsmittel seien zwei Rechtsgrundlagen für die legitime Entscheidung des Ausschusses.

Dazu Bürgermeister Stefan Hundt: „Diese Zuständigkeitsordnung gibt es seit 24 Jahren: Darin wurden die Ausschüsse von 16 auf 4 verschlankt, der Bürgermeister und die verbliebenen Ausschüsse erhielten dementsprechend mehr Kompetenzen. Grund war, schnell, unkompliziert und einfach handeln zu können, damit es in der Stadt voran geht.“
„Glanzstück kommunaler Entscheidungskompetenz“
Ein „Glanzstück kommunaler Entscheidungskompetenz“, ist sich der Bürgermeister sicher. Dieser Wille sei von Anfang an gelebt worden – unter anderem dadurch, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen seit 1996 alle Grundstücksangelegenheiten beschließe.

Landrat Frank Beckehoff spricht von einer „eventuell formellen Rechtswidrigkeit“ und empfiehlt der Stadt nun, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Was die Verantwortlichen auch machen wollen, um die Sache „auf rechtlich sichere Füße stellen“, betont der Bürgermeister und erklärt: „Wir werden dem zuständigen Ausschuss für seine nächste Sitzung empfehlen, den Beschluss zur Grundstücksangelegenheit Meggen zurückzunehmen, nochmals zu beraten und zur Entscheidung in den Rat zu geben.“
Unter Wert verkauft?
Eine Erklärung forderte der Landrat außerdem für einen Punkt, der tatsächlich Bestandteil der Beschwerde bei der Kommunalaufsicht war: Warum wurde das Grundstück mit einem Bodenrichtwert von 80 Euro pro Quadratmeter für nur 40 Euro verkauft?

Bürgermeister Stefan Hundt erklärt die Hintergründe: „Das Grundstück in Meggen ist schwierig. Es liegt unmittelbar an den Gleisen, was für einen zusätzlichen Investitionsaufwand in den Bereichen Schallschutz und Gebäudesicherung sorgt.“ Schwierig seien auch die Nähe zur sanierungsbedürftigen Unterführung und der unmittelbar angrenzende Platz, der weiterhin von der Öffentlichkeit genutzt werden solle.
Landrat vermisst Hintergrund-Infos
Hintergrundinformationen wie diese vermisste der Landrat in der Beschlussvorlage – und hat sie inzwischen von der Stadt Lennestadt erhalten. Auch für den Ausschuss schreibt die Verwaltung erneut eine Sitzungsvorlage, um die rechtlichen und finanziellen Hintergründe zum Kaufpreis zu erläutern.

„Wir als Verwaltung dürfen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit den Kaufpreis runter setzen“, erklärt der Bürgermeister. Es habe von einem Interessenten sogar den Wunsch gegeben, das Grundstück für lau zu veräußern.
Nächste Sitzung am 18. August
Bis zur nächsten Ausschusssitzung am 18. August werden die entsprechenden Unter- und Vorlagen vorbereitet. In der Hoffnung, dass mit einer erneuten Entscheidung – diesmal im Rat der Stadt Lennestadt am 2. September - endlich Ruhe einkehrt in die Geschichte um den Meggener Bahnhof.
Artikel teilen: