Enkelkinder missbraucht? Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Prozess am Landgericht Siegen


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Archivfoto: Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Archivfoto: Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

Siegen/Olpe. Nach dem Prozessauftakt gegen einen 71-Jährigen, der vier Kinder in einem Olper Stadtteil sexuell missbraucht haben soll, hat der Angeklagte am Freitagvormittag, 2. Februar, im Prozess vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Siegen ausgesagt. Er bestreitet die Vorwürfe.


Der 71-Jährige, der inzwischen in Gummersbach wohnt, hat durch seinen Verteidiger Lange erklären lassen, die ihm vorgeworfenen Taten nicht verübt zu haben. Die Verteidigung hatte am Donnerstag, 1. Februar, eine Einlassung unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt.

Die Gründe hierfür nannte die Verteidigung, während die Öffentlichkeit kurzzeitig ausgeschlossen war. Diesen Antrag lehnte die 1. große Strafkammer mit der Vorsitzenden Richterin Elfriede Dreisbach jedoch ab.

Angeklagt sind insgesamt 14 Fälle, in denen sich der Mann an drei seiner Enkelinnen und einem weiteren Mädchen strafbar gemacht haben soll. Die Verteidigung wehrte sich gegen die Vorwürfe. „Keiner der geschilderten Vorfälle ist geschehen“, sagte Verteidiger Lange.

Verteidigung widerspricht der Anklage

Unter anderem habe sich im Schlafzimmer keine Raufasertapete an den Decken befunden und auch ein Blick vom Schlafzimmer ins Bad sei nicht möglich. Das Gartenhaus, in dem sich laut Anklage ebenfalls Vorfälle ereignet haben sollen, sei erst 2009 errichtet worden. Zuvor habe sich hier ein Stall mit Tieren befunden. Die Sauna sei zwischen 2011 und 2012 erbaut worden. Die aus der Anklage hervorgehenden Liegen seien erst um 2018 angeschafft worden.

Außerdem sagte der Strafverteidiger, dass die Familien wechselseitig keine Schlüssel zu den Wohnungen gehabt hätten und die Söhne die Schlösser zu ihrer Wohnungseingangstür getauscht hätten. Außerdem sei der Mann immer nur im Beisein seiner Ehefrau mit den Enkeltöchtern Auto gefahren. Ein Mädchen habe der heute 71-Jährige im Tatzeitraum 2020 wegen Corona gar nicht gesehen.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Die Verteidigung gab an, dass sich 2021 ein Vorfall ereignet habe. Die Kinder seien im Garten gewesen und hätten mit den Tieren gespielt. Dann hätten die Mädchen Sand und Gras in Regentonnen geworfen. Darüber habe sich der Angeklagte so geärgert, dass er sich dazu habe hinreißen lassen, ihnen auf den Po zu hauen. Ein Mädchen habe gesagt, dass er dafür noch Ärger bekommen werde. Auch den Vorwurf, einen pornografischen Film vor einer der Enkeltöchter abgespielt zu haben, bestritt die Verteidigung.

Zwei der mutmaßlichen Opfer sagten anschließend unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Im von Elfriede Dreisbach verkündeten Beschluss hieß es, dass eine Situation aus dem persönlichen Lebensbereich erörtert werde und der Schutz der Zeuginnen über dem öffentlichen Interesse stehe.

Der Prozess geht weiter am Freitag, 9. Februar. Weitere Termine sind am 19. Februar, 5. März sowie am 15. März geplant.

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