„Kein Freifahrtschein“: Olper Diskothek soll cannabisfreie Zone bleiben

Trotz Legalisierung


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Grünes Licht für den Konsum von Cannabis? Nicht im „Partydorf Bierbrunnen“. Die Olper Diskothek hält weiterhin am Verbot fest. von Partydorf Bierbrunnen
Grünes Licht für den Konsum von Cannabis? Nicht im „Partydorf Bierbrunnen“. Die Olper Diskothek hält weiterhin am Verbot fest. © Partydorf Bierbrunnen

Olpe. Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis sind seit Montag, 1. April, in Deutschland teilweise legal. Eine Wende in der Drogenpolitik, zu der die Meinungen von Bürgern, Politikern und Experten weit auseinandergehen und die teils stark kritisiert wird – auch von Clubs und Diskotheken. So soll Cannabis auch in der Olper Diskothek „Partydorf Bierbrunnen“ weiterhin streng verboten bleiben.


Die einen haben es lang ersehnt, die anderen schütteln nur den Kopf – ein Ende aller Regeln ist die Cannabis-Teillegalisierung aber nicht. Neben einem begrenzten Maß für den Eigenbedarf und weiteren Rahmenbedingungen, die Konsumenten zu beachten haben, entscheiden auch Diskotheken selbst, ob sie eine cannabisfreie Zone bleiben wollen.

„Liebe Gäste, auch wenn der Besitz und der öffentliche Konsum von Marihuana ab dem 01.04.2024 legalisiert ist, bleibt es innerhalb unserer Räumlichkeiten (und auch in den Raucherbereichen) strikt verboten!“, signalisiert das Bierbrunnen-Team vor einigen Tagen auf Facebook und Instagram.

„Es ist wichtig, dass alle an einem Strang ziehen“

Damit folge der Bierbrunnen unter anderem dem Beispiel der niederländischen Diskotheken. Auch ein Großteil der deutschen Diskos und Clubs schließe sich diesem Vorgehen an und halte weiterhin am Cannabis-Verbot fest, erklärt Kevin Schützler, einer der Bierbrunnen-Inhaber, auf Nachfrage von LokalPlus. Er selbst wisse von vielen größeren Diskotheken Bescheid.

„Es ist wichtig, dass alle an einem Strang ziehen und klare Kante zeigen“, betont Kevin Schützler. Gerade in Hinblick auf jüngere Besucher der Diskothek, darunter auch 18- und 19-Jährige, dürfe es keinen Freifahrtschein geben.

Symbolfoto. von Nils Dinkel
Symbolfoto. © Nils Dinkel

Als weiteres Argument wird im Online-Statement auch der Kontrollaufwand angeführt: „Der legale Eigenbesitz von 25 Gramm öffnet alle Türen für illegalen Handel, wir werden uns diesbezüglich keinen weiteren Kontrollaufwand aufbürden lassen und deswegen bleibt es beim bisherigen Komplettverbot.“

Dieses gelte sofort und „ohne Ausnahme“ hinter der Eingangskasse. Wer Cannabis für den Eigenbedarf dabei hat, kann es einfach an der Garderobe abgeben.

Nicht nur für sein Geschäft, sondern auch generell steht Bierbrunnen-Betreiber Kevin Schützler der Legalisierung kritisch gegenüber. „Es herrscht überhaupt keine Klarheit. Da wurde etwas legalisiert, wofür nicht einmal der Straßenverkehr eine Regelung hat“, findet Schützler. „Es steht alles auf sehr wackeligen Füßen.“

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