Sexueller Missbrauch in 10 Fällen: Großvater zu vier Jahren Haft verurteilt

71-Jähriger bestreitet Vorfälle bis zuletzt


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Symbolfoto. von Pixabay.com
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Siegen/Olpe. Das Urteil für den 71-Jährigen, der sich vor dem Siegener Landgericht wegen 14 Fällen des sexuellem Missbrauchs von Kindern verantworten musste, ist am Freitagnachmittag, 15. März, gefallen. Der Mann, der zum Zeitpunkt der Taten in einem Olper Ortsteil wohnte, ist in zehn der Fälle zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.


In den übrigen vier Fällen wurde der Angeklagte wegen zu unbestimmter Angaben freigesprochen. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung bestritt der Mann erneut alle Vorwürfe. Er hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Revision einzulegen und das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen.

Taten von 2005 bis 2022

Über Jahre hinweg, in etwa von 2005 bis 2022, hat sich der Mann immer wieder an seinen drei Enkelinnen und auch der besten Freundin der jüngsten Enkelin vergangen (LokalPlus berichtete). Durch letztere sei das ganze Verfahren im August 2022 überhaupt erst in Gang gekommen, betonte Richterin Elfriede Dreisbach. Mit der Zeit seien dann immer mehr belastende Aussagen zu den verschiedensten sexuellen Übergriffen des Rentners hinzugekommen.

Das „sexuell gefärbte Verhalten“ des Großvaters sei übergreifend beschrieben worden. In der Familie war der Mann als offener Charakter, der andere häufig anfasste oder auch küsste, bekannt. Über die angeklagten Taten hinaus gab es offenbar noch weitere sexuelle Übergriffe, die Schwestern der Ehefrau sowie eine weitere Freundin einer Enkelin betrafen. Alle Schilderungen seien, wie Dreisbach betonte, glaubhaft gewesen.

Alle Aussagen stimmig

Alle anderen hätten sich gegen ihn verschworen, habe der Angeklagte beteuert. Aber warum? „Es gibt keine Gründe, wieso die Opfer den Angeklagten zu Unrecht belasten sollten“, betonte Richterin Dreisbach. Das Bild, das sich aus allen Aussagen ergebe, sei stimmig. „Jedes Opfer hat gedacht, es sei das einzige und wollte der Familie nicht schaden“, schilderte Dreisbach. Dies hätte sich durch das gesamte Verfahren gezogen.

Das Alter des Angeklagten und sein damit verbundener körperlicher Zustand hätten sich strafmildernd ausgewirkt, erklärte die Richterin. Genauso wie unter anderem die Tatsache, dass er nicht vorbestraft sei. Die Hemmschwelle des Mannes sei über die Jahre gefallen. Dem Angeklagten zur Last falle insbesondere das Vertrauensverhältnis zu seinen Enkelinnen, das er „in übler Weise missbraucht“ habe.

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